Vorlage - SGM/2023/166
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Beschlussvorschlag:
1. Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Meinersen stellt folgende Umbesetzung im Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschuss fest: Als Nachfolger*in für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Herrn Philipp Raulfs wird __________________________________________als Mitglied im Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschuss benannt.
2. Als stellv. Vorsitzende*r des Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschuss wird _______________________ benannt.
Sachverhalt:
Zu 1: Herr Philipp Raulfs hat sein Ratsmandat niedergelegt. Die SPD wird den Sitz im Ausschuss mit __________________________________________ besetzen.
Die Ausschussbesetzung ist gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen aufgrund der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen vorzunehmen.
Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Gemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.
Zu 2: Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet jeweils das Los, welches durch die Bürgermeisterin gezogen wird.
In der konstituierenden Sitzung vom 18.11.2021 wurden die Vorsitze von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:
Ausschuss | Vorsitzende/r | Vertreter/in |
Haushaltsausschuss | Beutner, Heinrich | Michel-Weinreich, Dieter |
Bau- und Planungsausschuss | Ahlers, Ingo | Bode-Kirchhoff, Hinnerk |
Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschuss | Bußmann, Timm | Raulfs, Philipp |
Schulausschuss | Fahlbusch-Graber, Stefanie | Klieme, Antonia |
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration | Karp, Karl-Heinz | Athanasiadis-Gudaras, Erifili |
Ausschuss für Umwelt, Klima- und Artenschutz | Daver, Pesi | Dürkop, Karsten |
Auf die Zugriffe haben sich die Fraktionsgruppen im Vorfeld geeinigt um einen Losentscheid zu vermeiden.
Der stellv. Vorsitz von dem aus dem Rat ausgeschiedenen Herrn Raulfs im Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschuss wird von ________________________ besetzt.
Rechtsgrundlage:
§ 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage Umbildung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsgrundlage Umbildung (22 KB) |