Vorlage - SGM/2023/168
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung hat den beigefügten doppischen Doppelhaushaltsplan aufgestellt. Dieser Entwurf wird in erster Lesung zunächst im Haushaltsausschuss beraten und ist für das weitere Verfahren den Fachausschüssen zur Beratung zu empfehlen.
Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt wird mit einem Fehlbedarf von 2.500.000,00 €, welcher durch eine Überschussrücklagenentnahme gedeckt ist, vorgelegt.
Die Samtgemeindeumlage steigt von 12.657.900,00 € in 2023 auf 14.546.500,00 € in 2024 und auf 17.173.600,00 € in 2025.
Anzumerken ist hierbei, dass bei den Samtgemeindeumlagen 2023 und 2024 schon eine Überschussrücklagenentnahme beinhalten und für einen ausgeglichenen Haushalt höher ausfallen müssten. Für 2025 ist bisher keine Rücklagenentnahme geplant.
Die Verwaltung stellt nun zum ersten Mal einen Doppelhaushalt auf, auch um Planungssicherheit zu haben. Auch hat sich der Planungszeitpunkt vom Herbst auf die erste Jahreshälfte verschoben. Dies soll bewirken, dass der Haushalt zum Januar 2024 der Verwaltung bereits genehmigt vorliegt und es keine oder nur eine sehr kurze Phase der vorläufigen Haushaltsführung gibt. Hierzu musste die Verfahrensweise für die Mittelanmeldungen erneut umgestellt werden.
Grundsätzlich sind alle Erträge mit 1.5 % gesteigert worden; Ausnahmen sind die Schlüsselzuweisungen, die Zulagen vom Land für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die Zinserträge und die Sonderpostenauflösungserträge. Hier wurde sich an den Orientierungsdaten des Landes gehalten bzw. berechnet und an Erfahrungswerten angepasst.
Die Aufwendungen sind grundsätzlich mit jährlich 2 % gesteigert worden. Ausnahmen hiervon sind:
Die Personalaufwendungen; hier wurde eine 3% Steigerung zu Grunde gelegt
Die Bauunterhaltung; hier wurde weiterhin von den Fachämtern gemeldet
Die Schulbudgets; diese wurden vom Fachbereich berechnet worden
Die Transferaufwendungen für die Kindertagesstätten und Schulen; auch hier
hat der Fachbereich Erfahrungswerte zu Grunde gelegt
Die Fortbildungsaufwendungen; diese wurden ebenfalls von den
Fachbereichen gemeldet
Die Kreisumlage; die wurde durch Fachbereich 20 sorgfältig geschätzt
Die Abschreibungen; diese wurden weiterhin berechnet
Hierdurch ist natürlich grundsätzlich eine Steigerung der Samtgemeindeumlage begründet.
Es ist bei den folgenden Haushaltsplanberatungen darauf zu achten, dass weitere Maßnahmen nur durch Einsparungen anderer, gleichwertiger Maßnahmen umgesetzt werden können. Die Personal- und Finanzkapazitäten lassen leider keine weiteren Maßnahmen zu.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die im Plan enthaltenen Investitionen, durch Abschreibungen und Unterhaltung sowie durch mögliche Investitionskredite.
Anlage/n:
Doppelhaushaltsplanentwurf 2024/2025
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Doppelhaushaltsplanentwurf 2024/2025 (8406 KB) |