Vorlage - HIL/2023/086  

Betreff: Bebauungsplan "Torfkoppel - Im Kröppelbeek", 2. Änderung, Hillerse
hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
31.05.2023 
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
26.06.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Torfkoppel_Im Kroeppelbeek - Gebietsabgrenzung  
Torfkoppel_Im Kroeppelbeek - Bebauungsplanentwurf  
Torfkoppel_Im Kroeppelbeek - Begründung  

Beschlussvorschlag:

 

1. r den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Torfkoppel - Im Kröppelbeek“, 2. Änderung, Hillerse aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (1) Satz 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

 

2. Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

3. Der Rat der Gemeinde Hillerse stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes „Torfkoppel - Im Kröppelbeek“, 2. Änderung, sowie der Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 13a nach § 3 (2) BauGB.

 

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a nach § 4 (2) BauGB gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten und ermächtigt, redaktionelle Änderungen vornehmen zu dürfen.

 

6. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung Dr. – Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.

 


Sachverhalt:

 

Am 14.03.2023 hat der Gemeinderat die verwaltungsseitige Vorbereitung für die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Torfkoppel Im Kröppelbeek“ beschlossen.

 

Mit dem Ziel,r den Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) im Geltungsbereich des Ursprungsplans die Begrenzung auf maximal 2 Wohnungen je Einzelhaus aufzuheben, wurde die vorliegende Planung erarbeitet. Im Übrigen wird auf die Begründung zum Bebauungsplanentwurf verwiesen.

 

r den Planbereich kann das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.

Der Vorlage beigefügt ist die Gebietsabgrenzung und der Bebauungsplanentwurf mit der dazugehörigen Begründung.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 10.000,00 €.

 

 


Anlage/n:

- Gebietsabgrenzung

- Bebauungsplanentwurf

- Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Torfkoppel_Im Kroeppelbeek - Gebietsabgrenzung (619 KB)      
Anlage 2 2 Torfkoppel_Im Kroeppelbeek - Bebauungsplanentwurf (668 KB)      
Anlage 3 3 Torfkoppel_Im Kroeppelbeek - Begründung (768 KB)      
Stammbaum:
HIL/2023/086   Bebauungsplan "Torfkoppel - Im Kröppelbeek", 2. Änderung, Hillerse hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2023/086-01   Bebauungsplan "Torfkoppel - Im Kröppelbeek", 2. Änderung, Hillerse hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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