Vorlage - HIL/2023/086-01
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 13a nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.
2. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Torfkoppel – Im Kröppelbeek“, 2. Änderung, nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Hillerse die Begründung zum Bebauungsplan „Torfkoppel – Im Kröppelbeek“, 2. Änderung, gemäß § 2a BauGB.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Sachverhalt:
Zum Planverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 16.10.2023 bis 17.11.2023 (einschließlich) stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB mit Datum vom 13.10.2023 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen im Budget Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 10.000,00 €.
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Anlage/n:
Anlagen
Abwägungstabelle
Bebauungsplan
Begründung
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