Vorlage - MUE/2023/120
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Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rübekamp“ mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Der Plan soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden.
3. Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
4. Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes „Rübekamp“ mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, sowie der Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 13 nach § 3 (2) BauGB.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 nach § 4 (2) BauGB gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
7. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Planungsbüro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) am 27.10.2021 erfolgte der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Rübekamp“ mit örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Flettmar. Dieser wurde inklusive der örtlichen Bauvorschrift mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 18 des Landkreises Gifhorn am 30.11.2021 rechtsverbindlich.
https://www.sg-meinersen.de/fileadmin/eigene_Dateien/041_Bauleitplanung/Mueden/Gt-Flettmar/Ruebekamp_Abschrift_Bplan.pdf
Die Aufstellung der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans ist notwendig, um eine Anpassung der örtlichen Bauvorschrift bezüglich der dort vorgegebenen Dachneigung vorzunehmen. Diese lässt derzeit nur Satteldächer mit einer beidseitig gleichen Dachneigung von 28° bis 45° zu.
Im Rahmen einer Umsetzung der eingeschossigen Bauweise (hier: Bungalows) könnte einer derartige Dachform und –neigung jedoch zu Nachteilen führen. Dahingehend ist ein Ausbau des Dachraumes nicht notwendig - dieses vordringlich aufgrund energetischer Beweggründe. Auch wird der mögliche zusätzliche Stauraum ebenfalls nicht benötigt.
Die Planänderung kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.
Der Vorlage beigefügt ist der Bebauungsplanentwurf der 1. Änderung und die dazugehörige Begründung.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 4.000,00 €. Dahingehend stehen im Budget 5110000 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Anlage/n:
Bebauungsplanentwurf
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Flettmar_Bebauungsplanentwurf 1. Aenderung (430 KB) | ||||
2 | Flettmar_Begruendung (483 KB) |
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