Vorlage - MUE/2023/120-01  

Betreff: Bebauungsplan "Rübekamp" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, Ortsteil Flettmar
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MUE/2023/120
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
09.11.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf  
Begründungsentwurf  
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange_§ 3 Abs. 2_§ 4 Abs. 2 BauGB  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 13 nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.

 

2. Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB und des § 84 Absatz 1 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „bekamp“ mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.

 

3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Müden (Aller) die Begründung zum Bebauungsplan „bekamp“ mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, gemäß § 2a BauGB.

 

 


Sachverhalt:

 

Zum Planverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 07.08.2023 bis zum 11.09.2021 (einschließlich) stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB mit Datum vom 04.08.2023 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.

 

Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und  soweit Anregungen vorgebracht wurden  mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 5.000,00 €. Dahingehend stehen im Budget 5110000 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 Finanzen                                                        JA

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 


Anlage/n:

 

Bebauungsplanentwurf

Begründungsentwurf

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange_§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplanentwurf (442 KB)      
Anlage 2 2 Begründungsentwurf (338 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange_§ 3 Abs. 2_§ 4 Abs. 2 BauGB (240 KB)      
Stammbaum:
MUE/2023/120   Bebauungsplan "Rübekamp" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, Ortsteil Flettmar hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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