Vorlage - SGM/2023/185  

Betreff: Jahresabschluss Haushaltsjahr 2010
hier: Beschluss und Entlastung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. §§ 128, 129 NKomVG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
29.08.2023 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen (2. Lesung) ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.09.2023 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Jahresabschluss_2010_SG  
Schlussbericht_der_Pruefung_RPA-Jahresabschluss_2010_SGM  
Stellungnahme_SGBin_zum_Schlussbericht  

Beschlussvorschlag:

 

1) Der gemäß 129 Absatz 1 NKomVG für das Jahr 2010 aufgestellte Jahresabschluss wird beschlossen.

 

2) a) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses im Jahr 2010 in Höhe von 896.027,76   wird für die Jahresrechnung 2011 in die Bilanzposition 1.2.1 „cklagen aus               Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ vorgetragen.

 b) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses im Jahr 2010 in Höhe von

        256.933,32 € wird für die Jahresrechnung 2011 in die Bilanzposition 1.2.2  cklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ vorgetragen.

 

3) Gemäß §129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG i.V.m. § 58 Absatz 1 Nr.10 NKomVG erteilt der Rat der Samtgemeindebürgermeisterin für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010 die Entlastung.

 

4) Die bisher noch nicht genehmigten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die sich aus und während der Jahresabschlussarbeiten ergeben haben, werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 

5) Damit der jeweils folgende Jahresabschluss, beginnend mit dem Jahr 2011, zeitnah erstellt werden kann, wird die Verwaltung ermächtigt, die Zuführung etwaiger Überschüsse zunächst ohne die Entlastung und den abschließenden Mittelverwendungsbeschluss der Vertretung der jeweiligen Überschussrücklage zuzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Samtgemeinde Meinersen für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung des Landkreises Gifhorn hat den Jahresabschluss 2010 gem. § 155 Abs. 1 NKomVG geprüft und die Ergebnisse in dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zusammengefasst. Dieser Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.

 

Die Samtgemeindebürgermeisterin hat gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zu diesem Schlussbericht Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Nach § 123 Abs. 1 NKomVG bildet die Samtgemeinde getrennte Rücklagen für Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 110 Abs. 7 Satz 2 NKomVG entscheidet der Rat über die Verwendung der im Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse.

 

Die Samtgemeinde Meinersen weist für das Jahr 2010 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 896.027,76 € aus. Der Überschuss ist für die Jahresrechnung 2011 in die Bilanzposition 1.2.1 „cklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ vorgetragen und soll mit künftigen Fehlbetgen ausgeglichen werden.

 

Das außerordentliche Ergebnis weißt einen Überschuss aus. Dieser wird in der Bilanzposition 1.2.2 „cklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ vorgetragen und soll mit auftretenden negativen Ergebnissen der Folgejahre verbraucht werden.

 

Es wird erwartet, dass die zukünftigen Arbeitsschritte für die Erstellung der Abschlüsse schneller abgewickelt werden können. Um gegebenenfalls mehrere Abschlüsse am Stück abarbeiten zu können, empfiehlt die Verwaltung einen sogenannten Vorratsbeschluss für den Übertrag der Jahresergebnisse auf die Folgejahre.

 

Unmittelbar nach der Beschlussfassung wird der Jahresabschluss 2010 dem Landkreis Gifhorn als Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt (§129 Abs. 2 Satz 1 NKomVG). Der Beschluss des Rates über den Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss einschließlich des Schlussberichtes des Fachbereiches Rechnungsprüfung und der Stellungnahme des Gemeindedirektors an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§§129 Abs 2 Satz 2, 156 Abs. 4 NKomVG).

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Jahresabschluss 2010 Samtgemeinde

Schlussbericht der Prüfung (RPA) Jahresabschluss 2010 Samtgemeinde

Stellungnahmen der Samtgemeindebürgermeisterin zum Schlussbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss_2010_SG (20701 KB)      
Anlage 2 2 Schlussbericht_der_Pruefung_RPA-Jahresabschluss_2010_SGM (13063 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahme_SGBin_zum_Schlussbericht (1868 KB)      
Nach oben springen