Vorlage - MUE/2023/122
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung hat den beigefügten Doppelhaushalt aufgestellt. Dieser Entwurf wird, in erster Lesung, zunächst im Haushaltsausschuss beraten und ist, für das weitere Verfahren, den Fachausschüssen zur Beratung zu empfehlen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat den beigefügten Haushaltsentwurf aufgestellt. Dieser Entwurf wird zunächst im Haushaltsausschuss beraten und in seinen Eckwerten beschlossen. Innerhalb dieser Grenzen können dann die Fachausschüsse ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Mehraufwand kann jedoch nur Berücksichtigung finden, wenn entsprechende, realisierbare Deckungsvorschläge vorgelegt werden.
Die Ergebnishaushalte 2024/2025 werden mit einem Fehlbetrag vorgelegt. Im Haushaltsjahr 2024 beträgt der Fehlbetrag 647.500 € und im Haushaltsjahr 2025
762.000 €. Die Defizite in 2024 und 2025 können aus einer Entnahme aus der Überschussrücklage gedeckt werden.
Das strukturelle Defizit wird auch in 2024/2025 weiterhin bestehen. Es sollte daher intensiv über Einsparungsmöglichkeiten beraten werden. Um die Ertragslage zu verbessern, wird, verwaltungsseitig, eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2 Stufen empfohlen. Ab 2024 wird der Hebesatz um 100 % auf
590 % erhöht, in 2026 um weitere 100 % auf 690 %.
Im Anschluss an die Beratung des Haushaltsentwurfes in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung des endgültigen Haushaltsplanentwurfes 2024/2025 im Haushaltsausschuss, danach im Verwaltungsausschuss und abschließend im Rat.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die im Plan enthaltenen Investitionen, durch Abschreibungen und Unterhaltung sowie durch mögliche Investitionskredite.
Anlage/n:
Haushaltsplan Müden (Aller) 2024/2025
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplan Müden (Aller) 2024/2025 (3555 KB) |
|