Vorlage - MUE/2023/122-03  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MUE/2023/122
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
27.11.2023 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
06.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltssatzung Müden 2024+2025  
Gesamt Ergebnis-Finanzhaushalt  
Veränderungsliste für 2. Lesung am 27.11.23  
Veränderungsliste nach 2. Lesung  

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

 

            2024   2025

  1. im Ergebnishaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

                         der ordentlichen Erträge auf                            6.022.000 Euro              6.339.400 Euro

                         der ordentlichen Aufwendungen auf               6.845.200 Euro                7.177.100 Euro

 

                         der außerordentlichen Erträge auf       172.500 Euro              44.300 Euro

                         der außerordentlichen Aufwendungen auf                0  Euro               0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   5.656.000 Euro              5.898.500 Euro

2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   6.300.600 Euro              6.545.800 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit   1.143.400 Euro              1.525.600 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit   2.876.500 Euro              2.042.500 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit    1.733.100 Euro              516.900 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit        70.100 Euro              111.600 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes    8.532.500 Euro              7.941.000 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes   9.247.200 Euro              8.699.900 Euro

 


 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.733.100 und für das Haushaltsjahr 2025 auf 516.900 festgesetzt.

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.292.900 festgesetzt.

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem in den Haushaltsjahren 2024 und 2025

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 942.000 €r 2024 und auf 983.000 €r 2025 festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

 

  1.    Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)  490 v.H.

 

  1.    Gewerbesteuer  390 v.H.

 

f)

  1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 75.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

  1. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 275.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

  1. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 200.000 € übersteigt.

 


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sie anliegende Veränderungsliste

 


Anlage/n:

- Haushaltssatzung Gemeinde Müden (Aller)

- Gesamtplan Haushalt 2024/2025 Gemeinde Müden (Aller)

- Veränderungsliste für 2. Lesung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung Müden 2024+2025 (109 KB)      
Anlage 2 2 Gesamt Ergebnis-Finanzhaushalt (23 KB)      
Anlage 3 3 Veränderungsliste für 2. Lesung am 27.11.23 (11 KB)      
Anlage 4 4 Veränderungsliste nach 2. Lesung (105 KB)      
Stammbaum:
MUE/2023/122   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MUE/2023/122-01   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 in den Fachausschüssen; hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2023/122-02   Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2024/2025 in den Fachausschüssen hier: Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Müden (Aller)   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
MUE/2023/122-03   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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