Vorlage - SGM/2023/190
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Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Niko von Köckritz unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 27.10.2023 bis zum 26.10.2029 zum stellvertretenden Samtgemeindebrandmeister zu berufen.
Sachverhalt:
Die Wahlzeit des bisherigen stellvertretenden Samtgemeindebrandmeister Gerald Bergling endet mit Ablauf des 26.10.2023.
Bei der Abstimmung am 17.08.2023 wurde mit der Mehrheit der Ortsbrandmeister und stellvertretenden Ortsbrandmeister/in Niko von Köckritz als neuer stellvertretender Samtgemeindebrandmeister dem Samtgemeinderat zur Ernennung vorgeschlagen.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt mit Wirkung vom 27.10.2023 und endet mit Ablauf des 26.10.2029.
Der Kreisbrandmeister wurde angehört.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine