Vorlage - HIL/2020/166-06
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Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 26.06.2023 des Gemeinderates Hillerse wurden Mittel in Höhe von insgesamt 77.464,18 € für die Instandsetzungsmaßnahme des Schützenheims Hillerse bereitgestellt.
Es wurde vorgesehen, Fördermittel zu prüfen. Im Zuge dessen wurden zwei Fördermittelanträge für das Jahr 2024 in Abstimmung mit der Schützengesellschaft Hillerse vorbereitet.
Der Fördermittelantrag für die Sportförderung des Landkreises Gifhorn ist bereits gestellt worden. Der Fördermittelantrag für die Förderung beim LSB hat noch eine Frist bis zum 30.09.2023. Die max. Gesamtförderung beläuft sich auf ca. 46.000,00 €, vorbehaltlich einer Bewilligung dieser.
Weiterhin wird beim Förderantrag für den LSB ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt, sodass mit der Umsetzung der Maßnahme noch in 2023 begonnen werden könnte. Auch hier ist die Bewilligung des LSB abzuwarten.
Der Landkreis Gifhorn stimmt mit der Eingangsbestätigung des Förderantrages einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn automatisch zu.
Eigenleistungen kommen nach Absprache mit dem Planer und den ausführenden Firmen aus Gewährleistungsgründen nicht in Betracht.
Eigenmittel in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten werden von der Schützengesellschaft Hillerse getragen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
keine