Vorlage - MEI/2023/141  

Betreff: Kriterien der Gemeinde Meinersen für Freiflächen-Photovoltaik
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Umwelt-, Klima- und Bauausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
28.09.2023 
Sitzung des Umwelt-, Klima- und Bauausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Handreichung mit Mustervertrag Landkreis Gifhorn  

Beschlussvorschlag:

 

1.

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt den folgenden Kriterienkatalog hinsichtlich der Ausweisung von Gebieten für Freiflächen-Photovoltaik:

 

  • Abschluss einer städtebaulichen Grundvereinbarung vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur notwendigen Festsetzung eines Sondergebietes

 

  • Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vor Abschluss des Bauleitplanverfahrens

 

  • Ausschlussgebiete aufgrund raumordnerischer oder fachgesetzlicher Vorrang-funktionen:

 

      Naturschutzgebiete

      Landschaftsschutzgebiete

      Natura 2000-Gebiete sowie FFH-Gebiete

      gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatschG

      gesetzlich geschützte Naturdenkmäler nach § 28 BNatschG

      Bodendenkmäler

      Waldflächen

      Vorranggebiete nach RROP 2008

 

  • Nachweis der Verfügungsberechtigung über die betreffenden Flächen

 

  • Nachweis der Gewährleistung einer Einspeisung in das Stromnetz

(technischen Erschließung)

 

  • gesicherte verkehrliche Erschließung

 

  • Einhaltung der Maßnahmen zum abwehrenden Brandschutz

 

  • Gesamtfläche Solarpark: 25 durchschnittliche Bodenpunkte

(> 25 Bodenpunkte nur in Verbindung mit Agri Photovoltaik)

 

  • Mindestgröße Solarpark: 5 ha

 

  • Maximalgröße Solarpark: 25 ha

 

  • ab einer Größe von 10 ha: Ausweisung von Flächen im Solarpark r die Speicherung von Überschussstrom (Wasserstoff bzw. Methan o.ä.; erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens)

 

  • Mindestabstand zu unabhängigen Wohnnutzungen > 300 m

 

  • Mindestabstand zu Waldflächen > 50 m

 

  • Mindestabstand zu besonderen landschaftlich und/oder touristisch attraktiven Punkten

(Einzelfallentscheidung)

 

  • Mindestabstand zwischen zwei Solarparks > 2.000 m

 

  • henregelungen

 

  • Bevorzugung bei Mehrfachnutzung der Fläche (gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung wie Beweidung, extensive Grünlandnutzung, Agri Photovoltaik, lokaler Grünflächenpflegevertrag, …)

 

  • rgschaft zur Sicherung der Rückbauverpflichtung in den Ursprungszustand nach Aufgabe der Nutzung

 

  • Sicherung der Fläche durch einen Zaun, der für Kleinsäugetiere durchlässig ist

 

  • angemessene, im Bebauungsplan festzusetzende Maßnahmen zur Einbindung in das Landschaftsbild

 

  • Nachweis erforderlicher vorgezogener, sogenannter CEF und sonstiger erforderlicher Kompensationsmaßnahmen.

 

2.

 

Der Nachweis über die Einhaltung aller Kriterien erfolgt spätestens zum Satzungsbeschluss des jeweiligen Bebauungsplanes vor dessen Inkraftsetzung.

 

3.

 

Im Einzelfall können abweichende Regelungen getroffen werden.

 

4.

 

Um eine geordnete Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik sicherzustellen, ist die dieser Vorlage beigefügte Handreichung mit Mustervertrag des Landkreises Gifhorn zu beachten und entsprechend anzuwenden.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Angesichts des nahestehenden Ausstiegs aus der Kohle- und Kernenergie steht ganz Deutschland und somit jede einzelne Gemeinde/Samtgemeinde vor einer großen Herausforderung, möglichst viele Quellen für erneuerbare Energiegewinnung bereitzustellen. Das neue Niedersächsische Klimagesetz besagt, dass Niedersachsen bis 2040 seinen Energiebedarf zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen beziehen soll. Bereits bis 2030 sollen die Gesamt-Emissionen um mindestens 65 % sinken (bezogen auf Gesamtemissionen aus dem Jahr 1990).

 

Neben Windkraftanlagen kann auch Photovoltaik auf Dach- und Freiflächen einen bedeutenden Beitrag zur Gewinnung von erneuerbaren Energien leisten, da sie eine ausgereifte und schnell umsetzbare Methode der Energieerzeugung darstellt.

 

Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen haben jedoch eine hohe Reflexionswirkung für Menschen und Tiere und können durch ihre Optik wertvolle Landschaftsbilder beeinträchtigen. Darüber hinaus entsteht ein Flächenkonflikt zwischen Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung und Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.

 

Derzeit befinden sich in Niedersachsen ca. 40 % aller landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum, wobei ca. 60 % der Flächen gepachtet werden. Da die Verpachtung der Flächen an Investoren von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen weitaus höhere Erträge mit sich bringt als die Verpachtung im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung, ist zum Schutz der wertvollen Flächen eine gründliche Abwägung vorzunehmen. Daher ist es signifikant, dass die Standortfindung für Freiflächen-Photovoltaik nach strikten Kriterien erfolgt, um die natürlichen Gegebenheiten der Gemeinde Meinersen nicht negativ zu verändern und den Verlust von wertvollen landwirtschaftlichen Flächen zu verhindern. Dies ist unabdingbar für die gesellschaftliche Akzeptanz von Solarparks.

 

Dies vorangestellt ist Anlass für die Aufstellung des Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Meinersen die Vereinfachung des Verfahrens zur Entwicklung von Solarparks. Der Kriterienkatalog bildet eine Grundlage für die Verwaltung und für Investoren, die anhand von den aufgezeigten Kriterien schneller geeignete Flächen identifizieren können. Das Planungsverfahren wird durch den Kriterienkatalog beschleunigt und eröffnet gleiche Planungsgrundsätze für jeden Investor.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Anders als bei Windenergieanlagen handelt es sich bei Freiflächen-Photovoltaik in den meisten Fällen um keine baurechtlich privilegierten Anlagen im Außenbereich im Sinne des  § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ausnahmen stellen lediglich Vorhaben auf Flächen dar, die maximal 200 m von Autobahnen oder Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen entfernt sind (Bezug: § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b) BauGB).

 

Die Flächenausweisung für nicht privilegierte Freiflächen-Photovoltaik liegt daher in der Zuständigkeit der Gemeinde Meinersen im Rahmen der Ausübung der sog. „gemeindlichen Planungshoheit“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, da für diese Vorhaben die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans notwendig ist.

 

Hierfür ist wiederum die Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Meinersen notwendig, welcher zukünftig die Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen als „Sonderbauflächen“ darstellen soll. Dahingehend bestimmt § 8 Abs. 2 BauGB, dass „Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind“.

 

Im Übrigen verweise ich dazu auf die Beschlussvorlage SGM/2023/151, die dahingehend u.a. eine Deckelung von 50 ha pro Mitgliedsgemeinde vorsieht.

 

Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne (hier: Flächennutzungsplan sowie der jeweilige Bebauungsplan) an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

 

Die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaik bedarf auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes zudem einer Baugenehmigung.

 

Zusätzlich unterstützt der Regionalverband für den Großraum Braunschweig bei der planerischen Konzeption:

 

https://www.regionalverband-braunschweig.de/ffpv/

 

Finanzielle Rahmenbedingungen

 

Gemäß § 6 des Gesetzesr den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2023) „rfen bei Freiflächenanlagen der betroffenen Gemeinde Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge [durch den Investor] angeboten werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Grundsätzlich werden sämtliche Kosten durch den Vorhabenträger übernommen. Der Gemeinde können gemäß § 6 EEG 2023 Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.

 

 

 


Anlage/n:

Handreichung mit Mustervertrag des Landkreises Gifhorn

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handreichung mit Mustervertrag Landkreis Gifhorn (2199 KB)      
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