Vorlage - LEI/2023/116
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung hat den beigefügten Doppelhaushalt aufgestellt. Dieser Entwurf wird, in erster Lesung, zunächst im Haushaltsausschuss beraten und ist, für das weitere Verfahren, den Fachausschüssen zur Beratung zu empfehlen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat den beigefügten Haushaltsentwurf aufgestellt. Dieser Entwurf wird zunächst im Haushaltsausschuss beraten und in seinen Eckwerten beschlossen. Innerhalb dieser Grenzen können dann die Fachausschüsse ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Mehraufwand kann dann jedoch nur Berücksichtigung finden, wenn entsprechende, realisierbare Deckungsvorschläge vorgelegt werden.
Es kann ein ausgeglichener Haushaltsentwurf vorgelegt werden. Im Jahresergebnis 2024 liegt ein Überschuss i. H. v. 590.500,00 € vor, in 2025 liegt ein Überschuss i. H. v. 755.500,00 € vor, da außerordentliche Erträge durch die Veräußerung von Bauplätzen geplant sind.
Im Finanzhaushalt weist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Minus i. H. v. 431.400,00 € auf, 2025 beläuft sich das Minus auf 234.300,00 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit weist 2024 ein Minus i. H. v. 266.900,00 € auf, das Minus beläuft sich 2025 auf 228.100,00 €. Daraus resultiert 2024 ein Fehlbetrag i. H. v. 698.300,00 € sowie 2025 ein Fehlbetrag i. H. v. 6.200,00 €. Durch eine Kreditaufnahme für die geplanten investiven Maßnahmen verringert sich das Defizit entsprechend. Zinsen und Tilgung für Investitionskredite 2024 und 2025 werden die folgenden Haushalte weiter belasten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sollte über Kosteneinsparungen diskutiert werden.
Es wird seitens der Verwaltung angeraten, in Bewertung des strukturellen Defizits, den Hebesatz der Grundsteuer B für 2024 um 100 Punkte anzuheben sowie eine weitere Anhebung um 100 Punkte für 2026 durchzuführen. Aktuell befindet sich der Hebesatz der Grundsteuer B bei 490 vom Hundert und würde hierdurch 2024 auf 590 vom Hundert- und 2026 auf 690 vom Hundert ansteigen.
Im Anschluss an die Beratung des Haushaltsentwurfes in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung des endgültigen Haushaltsplanentwurfes 2024 und 2025 nach einer weiteren Beratung im Haushaltsausschuss und im Verwaltungsausschuss, abschließend im Rat.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Haushaltsplan Leiferde 2024/2025
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplan Leiferde 2024/2025 (1299 KB) |
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