Vorlage - LEI/2023/116-03  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
LEI/2023/116
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
28.11.2023 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
Finanzhaushalt  
Ergebnishaushalt  
Veraenderungsliste_Leiferde_HH_2024_2025  

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird

 

  1.      im Ergebnishaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag                                 2024     2025

 

                         der ordentlichen Erträge auf                                            5.906.000 €                6.094.900 €

                         der ordentlichen Aufwendungen auf                                6.791.800 €                6.655.400 €

 

                         der außerordentlichen Erträge auf                                   1.201.000 €                1.201.000 €

                         der außerordentlichen Aufwendungen auf                                     0 €                              0 €

 

  1.      im Finanzhaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

                         der Einzahlungen aus lfd Verwaltungstätigkeit                5.648.800 €                5.909.200 €

                         der Auszahlungen aus lfd Verwaltungstätigkeit               6.355.500 €                6.252.800 €

 

                         der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                        1.210.600 €                1.205.600 €

                         der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                       1.534.400 €                1.292.500 €

 

                         der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                       323.800 €                     86.900 €

                         der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                      147.800 €                   142.800 €

                          

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                       7.183.200 €              7.201.700 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                      8.037.700 €              7.688.100 €

 

 

 

b)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) werden 2024 auf 323.800 € und 2025 auf 86.900 € festgesetzt.


c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 935.000 € festgesetzt.

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 941.500 € festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 984.900 € festgesetzt.

 

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

 

  1.    Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)  490 v.H.

 

  1.    Gewerbesteuer  380 v.H.

 

 

 

f)

  1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

  1. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

  1. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 € übersteigt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Veränderungsliste.

 


Anlage/n:

- Haushaltsplan Finanzhaushalt

- Haushaltsplan Ergebnishaushalt

- 1. Veränderungsliste zum Haushalt 2024/2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Finanzhaushalt (16 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnishaushalt (11 KB)      
Anlage 3 3 Veraenderungsliste_Leiferde_HH_2024_2025 (139 KB)      
Stammbaum:
LEI/2023/116   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
LEI/2023/116-01   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 in den Fachausschüssen; hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2023/116-02   Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2024/2025 in den Fachausschüssen hier: Jugend-, Sport- und Kulturausschuss   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
LEI/2023/116-03   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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