Vorlage - SGM/2010/020
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Beschlussvorschlag:
Ein Beschluss wird nach der Beratung in der Sitzung formuliert.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 14.06.2010 wurde der Gemeindeverbindungsweg Meinersen-Dieckhorst in Augenschein genommen. Es wurde beschlossen, das Ingenieurbüro Kepper mit einer Kostenermittlung für eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5 m und einer Oberflächenbehandlung der Fahrbahn zu beauftragen.
Diese Kostenermittlung liegt nunmehr vor und schließt mit einer Endsumme von 405.000,00 € ab.
Hierzu im Einzelnen:
Gesamtkosten 405.000,00 €
davon Verbreiterung der Fahrbahn Oberflächenbehandlung
Baukosten 237.477,89 € 129.443,74 €
Nebenkosten 24.644,97 € 13.433,40 €
(Planung/Bauleitung etc.)
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262.122,86 € 142.877,14 €
30 % Anlieger 78.636,86 €
70 % SG Meinersen 183.486,00 €
Verbreiterung der Fahrbahn
Die Verbreiterung der Fahrbahn sieht vor, dass die alte Fahrbahn in Längsrichtung einmal geschnitten wird. Anschließend wird in einer Breite von ca. 30 cm die alte Fahrbahndecke entfernt. Aufgrund der anzunehmenden Teerhaltigkeit müssen die Aufbruchstoffe als Sondermüll entsorgt werden!
Die Fahrbahn wird um 50 cm auf 5,00 m Gesamtfahrbahnbreite erweitert. Nach dem Bodenaushub erfolgt in diesem Bereich der Neuaufbau der Fahrbahn, bestehend aus Frostschutzschicht ca. 20 cm, Schottertragschicht ca. 15 cm und einer 10 cm starken Asphalttragschicht. Beidseitig der Fahrbahn werden die Straßenseitenräume (Bankette) mit Schotterrasen in einer Breite von ca. 70 cm hergestellt.
Um die Verkehrssicherheit insbesondere in den Kurvenbereichen zu erhöhen, wird ca. 500 m² Buschwerk gerodet.
Oberflächenbehandlung der Fahrbahn
Die Oberflächenbehandlung der Fahrbahn sieht vor, dass zunächst in einer Länge von ca. 2.000 m eine Riss- und Nahtsanierung stattfindet. Außerdem werden die starken Unebenheiten der Fahrbahn mit ca. 200 t Asphalt im Handeinbau ausgeglichen. Bei der Oberflächenbehandlung handelt es sich um eine zweifache Splittabstreuung in abgestuften Korngrößen.
Aus Sicht des Fachamtes kann die vorgenannte Baumaßnahme aus folgendem Grund nicht befürwortet werden:
Die Fahrbahn wurde mit einer Fachfirma in Augenschein genommen.
Von dem Firmenvertreter wurde überzeugend dargelegt, dass die Fahrbahn verschlissen ist und aufgrund der starken Rissbildungen für eine Oberflächenbehandlung nicht geeignet ist. Aufgrund der breiten Risse ist es nicht möglich, diese mit einer Oberflächenbehandlung zu überbrücken. Mit einer Oberflächenbehandlung der Fahrbahn wird diese zwar versiegelt, jedoch kann man erfahrungsgemäß nur von einer Haltbarkeit dieser Versiegelung von max. 2-3 Jahren ausgehen. Eine Oberflächenbehandlung ersetzt im Grunde nicht die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, es lässt sich lediglich der Ausführungszeitpunkt geringfügig verschieben.
Aufgrund einer stetig zunehmenden Verkehrsbeanspruchung und infolge der natürlichen Alterung ist die Fahrbahn verschlissen, sodass diese grundhaft erneuert werden müsste. Um eine fachtechnisch korrekte und wirtschaftlich vertretbare Lösung erarbeiten zu können, wäre eine Baugrunduntersuchung zwingend notwendig. Erst nach Auswertung dieser Untersuchungen und mit Vorliegen „belastbarer“ Bestandsdaten können weitere Planungsschritte vollzogen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von 405.000,00 € als Baukosten, welche im Finanzhaushalt mit 405.000,00 € und davon mit 142.877,14 im Ergebnishaushalt darzustellen sind. Im Finanzhaushalt erhält die Samtgemeinde Meinersen Einnahmen aus Anliegerbeiträgen in Höhe von 78.636,86 €.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition wären über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 10.484,91 € (262.122,86 € / 25 Jahre) darzustellen. Außerdem sind im Ergebnishaushalt die Einnahmen aus Anliegerbeiträgen in Höhe von jährlich 3.145,47 € (78.636,86 € / 25 Jahre) als Ertrag (Auflösung eines Sonderpostens) einzuplanen.
Anlage/n:
Keine.
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