Vorlage - HIL/2024/122  

Betreff: Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) in der Gemeinde Hillerse
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
11.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Solarpark Hillerse_Abgrenzung  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger wird dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Hillerse“ aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Plangeltungsbereiches beschlossen. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

3. Die Gemeinde Hillerse beantragt bei der Samtgemeinde Meinersen die Aufnahme dieser Fläche in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen als sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaik.

 

4. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die enercity Erneuerbare GmbH aus Leer ist an die Gemeinde Hillerse herangetreten zwecks Ausweisung/ Ansiedlung eines Solarparks in der Gemarkung Hillerse.

Der Antragsteller plant dwestlich des Dalldorfer Kreisel auf den als Ackerflächen genutzten Flurstücken 110/11, 108/7, 105/5, 104/5, 101/5, 2/19, 2/17, 66/5, 66/3, 322/1, 173/1, 181/5, 3/11, 3/12, 3/9, 17/3, 17/4, 12/1, 13, 14, 15/1 und ½ in der Gemarkung Hillerse die Errichtung großflächiger Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ca. 33ha.

Der Flächennutzungsplan enthält für den beantragten Bereich keine Festsetzungen, im regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) sind die Vorhabenflächen als Vorbehaltsflächen für Landwirtschaft ausgewiesen und einer anderen Nutzung abwägungszugänglich.

r die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Verwaltungsseitig wird das Instrument des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gemäß § 12 BauGB vorgeschlagen, sodass insoweit nur das abgestimmte Vorhaben verwirklicht werden kann. Dazu notwendig ist im weiteren Verlauf die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrags, über die noch gesondert abgestimmt werden muss. Dahingehend regelt der aufzustellende Durchführungsvertrag u.a. die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger. Im Durchführungsvertrag ist auch die mögliche Wertschöpfung der Gemeinde bzw. der Gemeindebevölkerung zu regeln. Entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

Das Projekt wurde im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 21.11.2023 vorgestellt.

Im Vorfeld dazu erfolgte ein Grundsatzbeschluss der Samtgemeinde Meinersen, dass „jede Mitgliedsgemeinde die Möglichkeit erhalten soll, über die Anpassung des Flächennutzungsplanes 50 ha für Freifläche-Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet ausweisen zu können“. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage SGM/2023/151 verwiesen.

Aufgrund der Feststellung, dass die bisherigen Gespräche, die Herangehensweise des Projektierers und die Vorstellung des Projektes im interfraktionellen Gespräch überzeugt haben und darüber hinaus bis heute keine anderen Projektierer an die Gemeinde Hillerse herangetreten sind, könnte mit Realisierung des Projektes ein „Beitrag“ zur Energiewende geleistet werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt der Vorhabenträger.

 

 

 


Anlage/n:

Gebietsabgrenzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Solarpark Hillerse_Abgrenzung (368 KB)      
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