Vorlage - MUE/2024/191
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin wird dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Hahnenhorn“ aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Plangeltungsbereiches beschlossen. Mit der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.
2. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält ein noch zu benennendes, fachkundiges Ingenieurbüro für Stadtplanung.
Sachverhalt:
Die RheinEnergie AG aus Köln ist an die Gemeinde Müden (Aller) herangetreten zwecks Ausweisung/ Ansiedlung eines Solarparks im Ortsteil Hahnenhorn.
Die Antragstellerin plant östlich und südöstlich der bebauten Ortslage von Hahnenhorn-Siedlung die Errichtung großflächiger Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Dahingehend wird sich die eingereichte Bruttofläche von ca. 70 ha im Laufe des Verfahrens reduzieren, sodass sich Modulflächen bis zu einer Größe von ca. 31 ha ergeben können.
Der Flächennutzungsplan enthält für den beantragten Bereich keine Festsetzungen bzw. weist „Flächen für Wald“ aus; im regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) sind die Vorhabenflächen als verschiedene Vorbehaltsgebiete (u.a. Landwirtschaft, Natur und Landschaft, Hochwasserschutz) ausgewiesen und einer anderen Nutzung grds. abwägungszugänglich.
Für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Verwaltungsseitig wird das Instrument des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gemäß § 12 BauGB vorgeschlagen, sodass insoweit nur das abgestimmte Vorhaben verwirklicht werden kann. Dazu notwendig ist im weiteren Verlauf die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrags, über die noch gesondert abgestimmt werden muss. Dahingehend regelt der aufzustellende Durchführungsvertrag u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin. Im Durchführungsvertrag ist auch die mögliche Wertschöpfung der Gemeinde bzw. der Gemeindebevölkerung zu regeln. Entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.
Das Projekt wurde im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 15.09.2022 sowie in der Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) am 13.03.2024 vorgestellt.
Im Vorfeld dazu erfolgte ein Grundsatzbeschluss der Samtgemeinde Meinersen, dass „jede Mitgliedsgemeinde die Möglichkeit erhalten soll, über die Anpassung des Flächennutzungsplanes 50 ha für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet ausweisen zu können“. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage SGM/2023/151 verwiesen.
Hinweis:
Die Beschlüsse zwecks
- Beauftragung der Verwaltung, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB (Bauleitplanverfahren, städtebaulicher Vertrag) einzuleiten
- Beantragung der Aufnahme bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Meinersen
erfolgten bereits mit der Beschlussvorlage MUE/2024/185.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Mit Abschluss des Bauleitplanverfahrens kann eine finanzielle Beteiligung im Sinne des § 6 EEG 2023 erfolgen.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebietsabgrenzung (1547 KB) |