Vorlage - MUE/2024/191  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Hahnenhorn"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
10.04.2024 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.04.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Gebietsabgrenzung  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin wird dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Hahnenhorn aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Plangeltungsbereiches beschlossen. Mit der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

 

2. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält ein noch zu benennendes, fachkundiges Ingenieurbüro für Stadtplanung.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die RheinEnergie AG aus ln ist an die Gemeinde den (Aller) herangetreten zwecks Ausweisung/ Ansiedlung eines Solarparks im Ortsteil Hahnenhorn.

 

Die Antragstellerin plant östlich und döstlich der bebauten Ortslage von Hahnenhorn-Siedlung die Errichtung großflächiger Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Dahingehend wird sich die eingereichte Bruttofläche von ca. 70 ha im Laufe des Verfahrens reduzieren, sodass sich Modulflächen bis zu einer Größe von ca. 31 ha ergeben können.

 

Der Flächennutzungsplan enthält für den beantragten Bereich keine Festsetzungen bzw. weist „Flächen für Wald“ aus; im regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) sind die Vorhabenflächen als verschiedene Vorbehaltsgebiete (u.a. Landwirtschaft, Natur und Landschaft, Hochwasserschutz) ausgewiesen und einer anderen Nutzung grds. abwägungszugänglich.

 

r die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Verwaltungsseitig wird das Instrument des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gemäß § 12 BauGB vorgeschlagen, sodass insoweit nur das abgestimmte Vorhaben verwirklicht werden kann. Dazu notwendig ist im weiteren Verlauf die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrags, über die noch gesondert abgestimmt werden muss. Dahingehend regelt der aufzustellende Durchführungsvertrag u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin. Im Durchführungsvertrag ist auch die mögliche Wertschöpfung der Gemeinde bzw. der Gemeindebevölkerung zu regeln. Entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

 

Das Projekt wurde im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 15.09.2022 sowie in der Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) am 13.03.2024 vorgestellt.

 

Im Vorfeld dazu erfolgte ein Grundsatzbeschluss der Samtgemeinde Meinersen, dass „jede Mitgliedsgemeinde die Möglichkeit erhalten soll, über die Anpassung des Flächennutzungsplanes 50 ha für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet ausweisen zu können“. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage SGM/2023/151 verwiesen.

 

Hinweis:

 

Die Beschlüsse zwecks

 

  • Beauftragung der Verwaltung, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB (Bauleitplanverfahren, städtebaulicher Vertrag) einzuleiten

 

  • Beantragung der Aufnahme bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Meinersen

 

erfolgten bereits mit der Beschlussvorlage MUE/2024/185.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mit Abschluss des Bauleitplanverfahrens kann eine finanzielle Beteiligung im Sinne des § 6 EEG 2023 erfolgen.

 

 


Anlage/n:

Gebietsabgrenzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsabgrenzung (1547 KB)      
Nach oben springen