Vorlage - MEI/2012/037
|
|
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung einer zukünftigen Wegeverbindung zwischen dem „Fuhrenweg“ und der „Neuen Straße“ wird der bestehende Bebauungsplan um eine Teilfläche des Flurstückes 88/2 der Flur 10 (ca. 260 m²), Gemarkung Ahnsen, erweitert.
Mit der Planung wird das Büro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, beauftragt.
Sachverhalt:
Es ist lang gehegter Wunsch, die angesprochene Wegeverbindung zu schaffen, was aber bisher und leider auch weiterhin an der mangelnden Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer gescheitert ist bzw. scheitern wird.
In der Vergangenheit hatte die Gemeinde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschlossen, diese verlängert und erneut beschlossen, ohne dass in der Sache selbst ein Fortschritt zu verzeichnen gewesen wäre. Diese Veränderungssperre ist mit dem 31.01.2012 ausgelaufen.
Mit der Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes würde die Planung verbindlich fortgeschrieben und eine Grundlage für ein Vorkaufsrecht der Gemeinde geschaffen werden, das allerdings erst bei einem generellen Grundstücksverkauf zum tragen käme. Bis dahin wäre die Realisierung der Wegeverbindung nur im Wege eines Enteignungsverfahrens möglich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AuszugLiegenschaftskatasterAhnsen (244 KB) |
|