Vorlage - MUE/2012/064-01  

Betreff: Neubau Dorfgemeinschaftshaus Ettenbüttel; hier: Objektbeschluss - Tischvorlage im VA -
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MUE/2012/064
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
15.03.2012 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Vereinbarung  
Neubau Grundriss EG Variante 1A  
Kostenschätzung DGH Ettenbüttel  
Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

1.

Dem Neubau des DGH Ettenbüttel entsprechend der beigefügten Entwurfsplanung wird zugestimmt.

 

2.

Die Planschmiede 2 KS Meinersen erhält den entsprechenden Planungsauftrag für die Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) bis 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) für die Erstellung des Rohbaus (Gebäude unter Dach) sowie des späteren Abrisses des alten Dorfgemeinschaftshauses.

 

3.

Die Umsetzung der vollständigen Fertigstellung der Maßnahme unter Beteiligung der Verwaltung wird dem Trägerverein Dorfgemeinschaft Ettenbüttel übertragen. Die entsprechende Vereinbarung ist als Entwurf beigefügt. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen des Entwurfes je nach Erfordernis eigenständig durchzuführen.

 

4.

Die Brutto-Baukosten des Neubaus (ohne Abrisskosten) sollen die Summe von 497.000,00  EUR nicht übersteigen.

 

5.

Eine Umsetzung des Neubaus des DGH Ettenbüttel wird auch erfolgen, sofern der bei der LGLN gestellte Förderantrag negativ beschieden wird.

 

6.

Die über dem Haushaltsansatz von 450.000,00 EUR erforderlichen Mittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

7.

Nach Abschluss der Maßnahme wird der Neubau unentgeltlich an die Gemeinde übertragen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Ursprungsbeschlusses 2012/064 hat die Planschmiede 2 KS auf Grundlage der Überlegungen des Trägervereins Dorfgemeinschaft eine neue Entwurfsplanung erstellt. Diese Entwurfsplanung entspricht den minimalen Erfordernissen des Trägervereines an ein für Ettenbüttel notwendiges Dorfgemeinschaftshaus. Er stellt sicher, dass alle bisherigen Nutzungen durch die örtlichen Vereine sowie der benachbarten Kindertagesstätte möglich sind.

 

 

 

Für diese Planung wurde der im Jahre 2009 erstellte und damals favorisierte Entwurf der Variante 1 zugrundegelegt. Die Bruttobaukosten (ohne Abrisskosten) betrugen nach damaliger Planung ca. 535.381,00 EUR. Der neue Entwurf berücksichtigt eine Verkleinerung der gesamten Raumfläche, insbesondere im Bereich der Sanitäranlagen.

 

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ergeben sich dadurch sowie durch mögliche Eigenleistungen Einsparungen in Höhe von ca. 38.381,00 EUR, so dass derzeit mit Brutto-Baukosten in Höhe von 497.000,00 EUR zu rechnen ist. Die Kostenkalkulation der Planschmiede 2 KS ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Weitere Eigenleistungen sind im Rahmen des späteren Abrisses des alten Dorfgemeinschaftshauses vorgesehen und eingeplant.

 

Die Lage des Neubaus wurde in Abweichung zur damaligen Variante 1 so geplant, dass ein Abriss des alten DGH nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen kann (siehe Lageplan).

 

Bereits in der Vergangenheit wurde bei der LGLN für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses ein Förderantrag in Höhe von 100.000,00 EUR gestellt, der vom Fördermittelgeber noch nicht entschieden wurde. Der gestellte Antrag wurde gegenüber der LGLN nochmals erneuert. Inwieweit Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist demzufolge noch offen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2012 sind Investitionskosten in Höhe von 450.000,00 EUR vorgesehen. Ausgehend von einer Brutto-Baukostensumme von ca. 505.000,00 EUR wird der Ergebnishaushalt mit Abschreibungen in Höhe von 5.600,00 EUR jährlich (Abschreibungsdauer 90 Jahre) zuzüglich Mittel für evtl. laufende Unterhaltungsmaßnahmen belastet. Der Finanzhaushalt wird in den Jahren der Erstellung des Neubaus (2012 bis 2013) mit den gesamten Brutto-Baukosten belastet.

 

Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass sich die zurzeit enormen Bewirtschaftungskosten (Gas ca. 4.500,00 EUR jährlich) aufgrund der energetischen Probleme des alten Gebäudes erheblich verringern.

 

 


Anlage/n:

Entwurfsplanung

Lageplan

Vereinbarung Trägerverein

Kostenkalkulation

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung (62 KB)      
Anlage 2 2 Neubau Grundriss EG Variante 1A (89 KB)      
Anlage 3 3 Kostenschätzung DGH Ettenbüttel (186 KB)      
Anlage 4 4 Lageplan (193 KB)      
Stammbaum:
MUE/2012/064   Neubau Dorfgemeinschaftshaus Ettenbüttel; hier: Erteilung Planungsauftrag - Tischvorlage-   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MUE/2012/064-01   Neubau Dorfgemeinschaftshaus Ettenbüttel; hier: Objektbeschluss - Tischvorlage im VA -   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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