Vorlage - MEI/2012/047
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Sachverhalt:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Die im Haushaltsjahr 2011 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung sowie die Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Rat sowie der Verwaltungsausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten. Vom Gemeinderat bewilligte Mittel werden ebenfalls aufgeführt, um einen Überblick über die gesamten finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten.
Bezüglich der einzelnen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Über-und außerplanmäßige Ausgaben 2011 Meinersen (64 KB) |