Vorlage - SGM/2011/085-02  

Betreff: Neubau einer Krippe mit 30 Krippenplätzen in der Gemeinde Müden (Aller);
hier: Vorstellung der Planungsdetails
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:10-51 13 25-Poe.Bezüglich:
SGM/2011/085
Beratungsfolge:
Jugendausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
19.06.2012 
3. Sitzung des Jugendausschusses der Samtgemeinde Meinersen zurückgestellt     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
28.06.2012 
5. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Planungsentwurf  

Beschlussvorschlag:

 

Der von der Planschmiede Meinersen 2KS vorgestellte Entwurf für den Neubau einer Doppelkrippe mit 30 Plätzen gegenüber der Kindertagesstätte Ettenbüttel/Außenstelle Müden (Aller) wird genehmigt / mit folgenden Änderungen genehmigt.

 

Benötigte Haushaltsmittel in Höhe von __________€ werden überplanmäßig bzw. außerplanmäßig gemäß § 58 NKomVG zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.12.2011 und 08.03.2012 u. a. den Neubau einer Doppelkrippe mit 30 Plätzen gegenüber der Kindertagesstätte Ettenbüttel/Außenstelle Müden (Aller), Quellengrund beschlossen. Ferner wurde die Planschmiede Meinersen 2KS beauftragt, den Neubau der Doppelkrippe zu planen und entsprechende Planungsentwürfe den politischen Gremien vorzustellen. Nunmehr liegt ein entsprechender Planungsentwurf vor, der als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Bei dem Entwurf wurde darauf geachtet, dass sich der Baukörper, insbesondere die Dachkonstruktion, in die örtliche Bebauung einfügt. Unter anderem wurde als Dachform ein „Walmdach“ mit fester Dacheindeckung und Dachüberständen gewählt, da die Dachüberstände langfristig die Fassade schützen. Laut des beauftragten Planungsbüros belaufen sich die Baukosten für die Doppelkrippe auf rund 942.276,33 €, wobei diese Bausumme ggf. auf 758.300,00 € reduziert werden könnte. Die Einsparpotentiale ergeben sich aus nachfolgenden Positionen:

 

Position 1: Reduzierung Bewegungsbereich (rd. 9.000,00 €)

 

Rechtlich ist ein Bewegungsbereich nicht erforderlich. Allerdings erfüllt der Bewegungsbereich in dieser Größe die Funktion einer Eingangshalle, sodass es bei hohem Personenaufkommen nicht zu einem Gedränge oder zu Platzmangel kommen kann. Ferner könnte dieser Bewegungsbereich im Tagesgeschäft – insbesondere bei schlechtem Wetter – als zusätzlicher Wickelbereich, für Elternabende, zum Toben etc. genutzt werden.


Position 2: Entfall Dachgeschosslager (rd. 33.000,00 €) +

Position 3: Entfall der Lüftungsanlage (rd. 40.500,00 €)

 

Eine potentielle Einsparmöglichkeit könnte sich aus der Nichtrealisierung der Lüftungsanlage in Höhe von 40.500,00 € ergeben. Bei Entfall der Lüftungsanlage würde das geplante Dachgeschosslager in Höhe von 33.000,00 € komplett wegfallen, da dort die Lüftungsanlage „stationiert“ wäre. Allerdings müsste bei Nichtrealisierung der Raum für Technik und Lager im Erdgeschoss als Ersatz vergrößert werden. Somit würden Einsparungen in Höhe von rund 60.000,00 € erreicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die neu errichtete Krippe in Meinersen ebenfalls über keine Lüftungsanlage verfügt.

 

Position 4: Fassade als Putz statt Verblendmauerwerk (rd. 24.000,00 €)

 

Durch das Verputzen der Außenfassade anstatt eines Verblendmauerwerkes (Klinker) könnten Kosten in Höhe von rd. 24.000,00 € eingespart werden. Allerdings ist eine Putzfassade anfälliger für Verschmutzungen, Beschädigungen oder Graffiti und deshalb wartungsintensiver. Andererseits lässt die Putzfassade gestalterisch mehr Möglichkeiten zu, sie kann dadurch heller und freundlicher wirken.

 

Position 5: Parkplätze und Zufahrt (rd. 91.000,00 €)

 

Mit der Errichtung der Doppelkrippe muss gemäß Samtgemeinderatsbeschluss vom 19.12.2011 auch die notwendige Verkehrs- und Parkplatzsituation im Gesamtbereich Grundschule, Kindertagesstätte und Krippe geklärt werden, da es bereits schon heute beim Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern oder durch Schulbusse zu Engpässen auf dem Quellengrund kommt. Daher ist eine eigene Zufahrt für die Krippe vorgesehen. Die Krippenkinder werden durch die eigene Zufahrt nicht durch den Schulbusverkehr und sonstigen PKW-Verkehr gefährdet. Ein Verkehrskonzept wird zurzeit vom Ordnungsamt in Abstimmung mit dem Polizeikommissariat Meinersen erarbeitet und in der Sitzung vorgestellt.

 

Um die Situation vor der Schule zu entzerren, werden Einstellplätze am Quellengrund für die Schule hergestellt. Die Kosten für die zusätzlichen Verkehrsanlagen zur Bereitstellung von Schulparkplätzen beinhalten Grünflächen, Versickerungsflächen, Pflaster- und Straßenanschlussflächen sowie anteilige Planungskosten und müssten demnach in Höhe von 91.000,00 €  dem Kostenträger „Schule“ zugeordnet werden. Diese Kosten sind in den Gesamtkosten bereits enthalten.

 

Sollte es zu einer reduzierten Lösung kommen, wird die Krippe über die Zuwegung vom Quellengrund erschlossen, wo sich dann die deutlich verringerten Einstellplätze anschließen würden. Mit der reduzierten Lösung wird allerdings die angespannte Verkehrs- und Parkplatzsituation am Quellengrund nicht erreicht.

 

Position 6: Reduzierung Außenanlagen (rd. 19.000,00 €)

 

Der Hauptanteil der geschätzten Kosten von rd. 19.000,00 € ist für den Stabgitterzaun auf dem sehr großen Außenbereich vorgesehen. Das Abteilen einer Teilfläche, z. B. im hinteren Bereich, ist nicht sinnvoll, da hier „Versteck- und Feiermöglichkeiten“ für Jugendliche geschaffen werden. Ebenso stehen dort Bäume, die gut von den Krippenkindern als natürlicher Schattenplatz genutzt werden könnten. Neben der Einfriedung beinhaltet diese Position auch die Saat von Rasen, Einzelsträucher sowie die notwendigen befestigten Flächen nebst Versickerungen.

 

 


Der Betriebsträger, Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Gifhorn e. V., hat mitgeteilt, dass rd. 50.000,00 € für Einrichtungsgegenstände und weitere 20.000,00 € für Außenspielgeräte benötigt werden, wobei dem eine Förderung des Betriebsträgers in Höhe von 20.000,00 € gegenüber steht.

 

Im Haushalt der Samtgemeinde Meinersen stehen 750.000,00 € für den Krippenneubau zur Verfügung. 

 

Gesamtkosten Planungsentwurf

942.300,00 €

abzgl. Position 1 (Bewegungsbereich)

- 9.000,00 €

abzgl. Positionen 2 & 3
(Dachgeschoss und Lüftungsanlage, zzgl. Erweiterung „Technik- und Lagerraum))


- 60.000,00 €

abzgl. Position 4 (Klinkerfassade)

- 24.000,00 €

abzgl. Position 5 (Parkplätze)

- 91.000,00 €

„Reduzierte“ Gesamtkosten

758.300,00 €

zzgl. Inventar

+ 50.000,00 €

Gesamtkosten mit Inventar

808.300,00 €

 

 

abzgl. Haushaltsmittel lt. Haushaltsplan 2012

750.000,00 €

Überplanmäßige Ausgabe „Krippenneubau Müden (Aller)“

58.300,00 €

Außerplanmäßige Ausgabe „Parkplätze für Schule“

91.000,00 €

 

Aufgrund der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren erhält die Samtgemeinde Meinersen eine Zuwendung in Höhe von 210.000,00 €, vorausgesetzt mit dem Bau der Krippe wird vor dem 31.12.2012 begonnen. Entsprechende Anträge sind gestellt, der Förderbescheid steht aber noch aus, da noch nicht die konkreten Planungen (Bauzeichnungen, detaillierte Kostenaufstellung etc.) der Landesschulbehörde vorliegen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2012 stehen für die oben aufgeführte Investition Auszahlungen in Höhe von max. 750.000,00 € zur Verfügung. Einzahlungen sind in Höhe von voraussichtlich 210.000,00 € zu erwarten. Daraus ergeben sich jährliche Sonderpostenauflösungsbeträge in Höhe von 2.300,00 €. Die jährliche Ergebnisbelastung über einen Zeitraum von 90 Jahren (Nutzungsdauer einer Kindertagesstätte) wurde in der Ursprungsvorlage mit 6.000,00 € berechnet. Eine höhere Ausgabe wird das Jahresrechnungsergebnis 2012 verschlechtern. Zusätzlich steigen die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten.

 


Anlage/n:

Planungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planungsentwurf (1230 KB)      
Stammbaum:
SGM/2011/085   Neubau einer Krippe mit 30 Krippenplätzen in der Gemeinde Müden (Aller)   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2011/085-01   Neubau einer Krippe mit 30 Krippenplätzen in der Gemeinde Müden (Aller)   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2011/085-02   Neubau einer Krippe mit 30 Krippenplätzen in der Gemeinde Müden (Aller); hier: Vorstellung der Planungsdetails   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
Nach oben springen