Vorlage - MEI/2012/058
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die notwendige Sanierungsmaßnahme der Fassade und der Fenster des Künstlerhauses ist nur dann förderfähig, wenn die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesdankmalamtes vorliegt.
Dazu muss der vorhandene sowie der neue Aufbau detailliert beschrieben werden und die physikalischen Eigenschaften detailliert dargelegt werden. Weiterhin muss das vorhandene Fachwerk nach Schadstellen untersucht werden, geeignete Maßnahmen zum Austausch/Behandlung müssen beschrieben werden.
Ein Angebot für die Untersuchung des Gebäudes sowie die Erstellung der erforderlichen Unterlagen liegt vor. Die Kosten hierfür betragen 12.100,00 EUR (ohne erforderlichen Hubsteiger bzw. zu errichtende Gerüste).
In der Politik wurde aus diesen Gründen angeregt, die Sanierung ohne Beteiligung des Denkmalamtes und ohne eine evtl. Bezuschussung durchzuführen. Nach einer ersten Kostenschätzung sind für die Sanierung der Außenfassade sowie der Fenster und der Haustür rd. 36.000,00 EUR erforderlich.
Einsparungen sind im Haushalt in dieser Höhe nicht möglich, so dass bei Realisierung des Beschlussvorschlages b) 36.000,00 EUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN