Vorlage - MEI/2012/058  

Betreff: Künstlerhaus Meinersen; Sanierung der Fassade und Fenster
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sport-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
25.06.2012 
3. Sitzung des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
05.07.2012 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     

a)

Beschlussvorschlag:

 

a)                 Die für die Sanierung erforderlichen Mittel in Höhe von 36.000,00 EUR werden im Haushaltsplan 2013 veranschlagt.

 

b)         Für die erforderliche Sanierung der Fassade und der Fenster des Künstlerhauses
            Meinersen werden 36.000,00 EUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt.          

 

Die notwendige Sanierungsmaßnahme der Fassade und der Fenster des Künstlerhauses ist nur dann förderfähig, wenn die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesdankmalamtes vorliegt

Sachverhalt:

 

Die notwendige Sanierungsmaßnahme der Fassade und der Fenster des Künstlerhauses ist nur dann förderfähig, wenn die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesdankmalamtes vorliegt.

 

Dazu muss der vorhandene sowie der neue Aufbau detailliert beschrieben werden und die physikalischen Eigenschaften detailliert dargelegt werden. Weiterhin muss das vorhandene Fachwerk nach Schadstellen untersucht werden, geeignete Maßnahmen zum Austausch/Behandlung müssen beschrieben werden.

 

Ein Angebot für die Untersuchung des Gebäudes sowie die Erstellung der erforderlichen Unterlagen liegt vor. Die Kosten hierfür betragen 12.100,00 EUR (ohne erforderlichen Hubsteiger bzw. zu errichtende Gerüste).

 

In der Politik wurde aus diesen Gründen angeregt, die Sanierung ohne Beteiligung des Denkmalamtes und ohne eine evtl. Bezuschussung durchzuführen. Nach einer ersten Kostenschätzung sind für die Sanierung der Außenfassade sowie der Fenster und der Haustür rd. 36.000,00 EUR erforderlich.

 

Einsparungen sind im Haushalt in dieser Höhe nicht möglich, so dass bei Realisierung des Beschlussvorschlages b) 36.000,00 EUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 36

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 36.000,00 EUR. Diese erforderlichen Haushaltsmittel müssen überplanmäßig im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt werden.

 

Kostenschätzung

Anlage/n:

Kostenschätzung

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