Vorlage - MEI/2012/060  

Betreff: Neuherstellung der "Volkser Straße" im Gemeindeteil Seershausen (Teilabschnitt von der Grundstückseinfahrt Volkser Straße 14 bis zum Ortsausgang Seershausen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-12-02/4
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
20.06.2012 
3. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
05.07.2012 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
AnlageVolkserStraße  

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Gemeindestraße „Volkser Straße“ im Gemeindeteil Seershausen ist im Teilabschnitt von der Grundstückseinfahrt „Volkser Straße 14“ bis zum Ortsausgang Seershausen – Gemeindeverbindungsweg Seershausen-Volkse (200 m) – in einer Fahrbahnbreite von 4,00 m in der beschriebenen Ausbauform auszubauen.

 

2.              Es sind außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 36.000 € bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

1.      Die Samtgemeinde Meinersen plant, den Gemeindeverbindungsweg Seershausen–Volkse vom Ortsausgang Seershausen bis zur Bahnbrücke der DB auszubauen. Es ist vorgesehen, die vorhandene asphaltierte Fahrbahnbreite von ca. 3,10 m beizubehalten oder eine komplette Erneuerung der Fahrbahn in einer Breite von ca. 4,00 m durchzuführen. Hierbei wird die alte Fahrbahn zerstört/gefräst und die Fahrbahn auf 4,00 m verbreitert. Die neue Fahrbahn erhält einen Oberbau aus einer ca. 15 – 20 cm starken Schottertragschicht und einer 8 cm starken Asphalttragdeckschicht. Die Bankette werden beidseitig in 0,50 m Breite mit Schottermaterial befestigt. Für diese Maßnahme müssen außerplanmäßig 36.000,00 € bereitgestellt werden.

Aus straßenbautechnischer Sicht müsste die Fahrbahn für eine Gemeindestraße sogar in einer Breite von 4,75 m hergestellt werden. In diesem Fall würde es jedoch ausreichen, die Fahrbahn in gleicher Breite wie den Gemeindeverbindungsweg (4,00 m) herzustellen.

 

2.              Bei dieser Baumaßnahme würden Kosten in Höhe von ca. 36.000 € entstehen. Eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist mangels einer rechtmäßigen Bildung eines Abschnittes für diesen Abschnitt nicht möglich. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, sie müssten als außerplanmäßige Aufwendungen im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Termine für die Sitzungen auf Samtgemeindeebene finden am 11.06. (BPU), 27.06. (SGA) und 28.06. (SGR) statt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 36.000 €. Diese erforderlichen Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.440 Euro jährlich vorzusehen.

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 300,00 € einzuplanen.

 

Als Deckungsvorschlag der außerplanmäßigen Ausgabe für diese Maßnahme im Finanzhaushalt dienen die im Finanzhaushalt 2012 unter dem Kostenträger 5550000 –Land-und Forstwirtschaft, Investitionsnummer I041255503 (Wirtschaftsweg Westerwiesenweg), eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 66.000 €.

 

 


Anlage/n:

 

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnlageVolkserStraße (289 KB)      
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