Vorlage - HIL/2012/077  

Betreff: Neuherstellung der Straße "Ackernstraße" im Gemeindeteil Hillerse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-12-20/2
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
09.10.2012 
3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
18.12.2012 
9. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung

Beschlussvorschlag:

 

 

1.              Die Straße Ackernstraßeim Gemeindeteil Hillerse wird unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch den Landkreis Gifhorn im Haushaltsjahr 2013 neu hergestellt.

 

2.              Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erstellung der Vorplanung in Höhe von ca. 15.000,00 werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

              Je nach Ausbauvariante sind die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2013 einzustellen.

 

3.              Das Planungsbüro Andree Kepper, 38518 Gifhorn, wird im Rahmen eines entsprechenden Ingenieurvertrages mit den Leistungsphasen 1 und 2 sowie der Vermessung beauftragt.

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsplanung 2013 sieht den Neubau der „Ackernstraße“ im Gemeindeteil Hillerse vor. Hintergrund ist, dass die Straße den heutigen Verkehrsverhältnissen nicht mehr standhält. Die Risse, die sich durch die komplette Asphaltbefestigung ziehen, haben zu Plattenbildung geführt, so dass in den nächsten 5 Jahren in Teilbereichen mit der Auflösung der Asphaltbefestigung zu rechnen ist (Schlaglochbildung).

 

Die Baumaßnahme beginnt an der Einmündung „Rolfsbütteler Straße“ und endet kurz vor der Einmündung „Sandweg“. Die Strecke ist ca. 285 m lang.

 

Es gibt 3 Möglichkeiten einer Sanierung bzw. Neuherstellung:

 

1.      Es wird nur die verschlissene Asphaltdecke abgefräst und neu in Asphaltbauweise hergestellt. Bei dieser Ausführung handelt es sich um eine Sanierung und  Anliegerbeiträge fallen nicht an. Nachteil: Das „Leben“ der Straße kann damit nur maximal 10 Jahre verlängert werden.

 

 

 

2.      Laut Bodengutachten besitzt der Unterbau (Sand) nicht die erforderliche Tragfähigkeit. Die Gehwege, Entwässerungsanlage und Beleuchtung bleiben erhalten. Es wird nur der Fahrbahnkörper regelkonform hergestellt. Hierbei würden Kosten in Höhe von ca. 120.000 € entstehen (einschl. Ing-Honorar und Vermessung).

 

 

3.      Laut Bodengutachten besitzt der Unterbau (Sand) nicht die erforderliche Tragfähigkeit. Neben der Erneuerung der Fahrbahn werden auch die Gehwege, Entwässerungsanlagen, Beleuchtung, mögliche Parkbuchten oder Pflanzinseln neu hergestellt. Diese Variante würde Kosten in Höhe von ca. 265.000 € (einschl. Ing-Honorar und Vermessung) verursachen.

 

 

Zurzeit wird durch den Wasserverband geprüft, inwieweit der Schmutz- oder Regenwasserkanal erneuert werden muss. Auch die LSW wird prüfen, ob neue Gas- und/oder Stromleitungen neu verlegt werden müssen. Durch eine Beteiligung dieser Versorger kann es zu einer erheblichen Minderung der vorgesehenen Baukosten kommen.

 

In welcher Höhe sich mögliche Straßenausbaubeiträge für die Varianten 2 und 3 ergeben, wird durch die Kämmerei errechnet, sobald eine Ausbauvariante feststeht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die ingenieurtechnischen Leistungen das Ingenieurbüro Andree Kepper zu beauftragen. Bei zurückliegenden baulichen Maßnahmen hat das Ing.-Büro Fachkompetenz, Leistungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick gezeigt.

 

Damit die Baumaßnahme zeitgerecht im Jahr 2013 realisiert werden kann, ist es notwendig, die Vorentwurfsplanung in den nächsten Wochen den Gremien sowie den Anliegern vorzustellen, um anschließend die Ausführungsplanung zu erstellen und mit der Realisierung des Bauvorhabens in der zweiten Jahreshälfte 2013 zu beginnen.

 

Die ermittelten Kosten für die Planungsleistung einschließlich der Vermessung belaufen sich auf ca.15.000 € und müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 15.000,00 €.  Diese Mittel müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 600,00 € vorzusehen.

 

 


Anlage/n:

 

Keine.

Stammbaum:
HIL/2012/077   Neuherstellung der Straße "Ackernstraße" im Gemeindeteil Hillerse   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2012/077-01   Neuherstellung der Straße "Ackernstraße" im Gemeindeteil Hillerse   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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