Tagesordnung - 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller)  

Bezeichnung: 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller)
Gremium: Gemeinderat Müden (Aller)
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Müden (Aller)
Ort: Bürgerhaus Müden (Aller), Hauptstraße 12, 38539 Müden (Aller)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 24. Sitzung vom 17.03.2016  
05MUE/2016/023  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     Stellungnahme der Gemeinde Müden (Aller) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel zur Ausweisung von Sondergebieten "Windenergieanlagen" und Ausschlussvorbehalt  
Enthält Anlagen
MUE/2016/327-01  
Ö 7     Stellungnahme der Gemeinde Müden (Aller) zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008, 1. Änderung, "Weiterentwicklung der Windenergienutzung", 2. Offenlage  
Enthält Anlagen
MUE/2016/328-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des RROP für den Großraum Braunschweig 2008:

 

Mit ihrer 1. Änderung zur "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des RROP 2008 für den Großraum Braunschweig wird in der Gemeinde Müden (Aller) ein Vorrangstandort für Windenregieanlagen Gifhorn Meinersen Müden (Aller) 01 nördlich von Müden (Aller) vorgesehen.

 

Gegenüber der ersten Offenlage ist die Fläche mit Bezug auf die wirksame Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde reduziert worden. In Richtung der Samtgemeinde Flotwedel ist die Fläche etwas erweitert worden.

 

Nach wie vor wird mit der Planung der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete begründet.

 

 

Zu Gifhorn Meinersen Müden (Aller) 01:

Das geplante Vorranggebiet Müden (Aller) 01 hält einen Abstand von 1000 m zum bestehenden Ortsrand von Müden (Aller) und zu den Wohnbauflächen gem. des wirksamen Flächennutzungsplanes (Stand 36. Änderung) ein. Zur Siedlungsentwicklungsfläche gem. des Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Müden (Aller) wird kein darüber hinausgehender Abstand gewahrt. Insofern erachtet die Gemeinde Müden (Aller) ihre Entwicklung als zu stark eingeschränkt. Der Abstand des Vorranggebietes zur Biogasanlage beträgt 500 m. Zur Bebauung am "Langenklint" ist ein Abstand von 500 m eingehalten. Zu Hahnenhorn hält der Vorrangstandort einen Abstand von 1.000 m ein.

In dieser Hinsicht sind die sogenannten weichen Kriterien eingehalten. Die Gemeinde hat ihr Entwicklungskonzept erstmals im Dezember 2006 verabschiedet und die Fortschreibung im Dezember 2013 verabschiedet. Die dort beschlossenen Entwicklungsflächen sind bei der Festlegung des Vorranggebietes berücksichtigt.

 

 

 

 

Zu den geplanten Windenergieflächen im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2015 für den Landkreis Celle ist zu der Fläche im Bereich Schwarzwasser westlich von Hahnenhorn lediglich ein Abstand von rund 1.000 m eingehalten, bei der Fläche östlich von Nienhof, nördlich des Bahnhofes Flettmar, beträgt der Abstand nur ca. 2.000 m und die Fläche am Hahnenmoorgraben ist direkt mit dem Vorranggebiet verknüpft, so dass hier ein gemeinsamer Windpark gesehen werden kann. Die geplanten Flächen lassen keinerlei Abstimmung der beiden Regionalen Raumordnungsprogramme untereinander erkennen. Der Abstand der Windparks untereinander von mindestens 5 km ist einzuhalten.

 

Auf den Vorrangstandort Müden (Aller) 01 ist zu verzichten. Dies entspricht der Beschlusslage des Rates zur 1. Offenlage.

 

Allgemein:

Aufgrund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Müden (Aller) dringend darauf hin, dass bei der Realisierung jeglicher Windenergieanlagen insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

Es wird begrüßt, dass mit der Planung nach wie vor der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete begründet wird.

 

 

Protokollnotiz:

 

Diese Punktvorlage ist das Ergebnis aus dem interfraktionellen Gespräch der Gemeinde Müden (Aller) vom 11.05.2016.

 

 

Ö 8     Stellungnahme der Gemeinde Müden (Aller) zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2015 des Landkreises Celle; Vorentwurf "Potentialflächen für Windenergieanlagen"  
MUE/2016/329-01  
Ö 9     Aufnahme von Flächen in der Gemeinde Müden (Aller) in die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen
Enthält Anlagen
MUE/2016/321  
Ö 10     Zuschuss zur Weihnachtsbeleuchtung für 2016 in der Gemeinde Müden (Aller) OT Flettmar; Ausstellung der Spendenbescheinigung für die Geschäftsleute für 2016; hier: Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 07.03.2016
Enthält Anlagen
MUE/2016/324  
Ö 11     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 11.1     Schnittgut auf Bäckerweg und widerrechtliche Müllablage      
Ö 11.2     Ortseingangsschilder Gilde      
Ö 12     Schließung der Sitzung      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 18.1     (nichtöffentlich)      
N 18.2     (nichtöffentlich)      
N 18.3     (nichtöffentlich)      
N 18.4     (nichtöffentlich)      
N 18.5     (nichtöffentlich)      
N 18.6     (nichtöffentlich)      
N 18.7     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
               

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