Tagesordnung - 16. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der 15. Sitzung vom 27.10.2020 | 02HhA/2020/032 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Erstellung einer Machbarkeitsstudie "Oker-Überquerung am Brink" hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2020 | HIL/2020/170 | |||||
Ö 6 | Umfeldsanierung der Bushaltestelle "Rathaus" hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2020 | HIL/2020/171 | |||||
Ö 7 | Steigerung der Verkehrssicherheit durch zusätzlichen Verkehrsspiegel hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2020 | HIL/2020/172 | |||||
Ö 8 | Ausbau/Lückenschluss Fußweg entlang der Dalldorfer Straße hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.2020 | HIL/2020/173 | |||||
Ö 9 | Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat Hillerse hier: Planung einer Elektroladestation für PKW's und Fahrräder in Hillerse, auf der Parkfläche "Im Sande" Hauptstrasse | HIL/2020/176 | |||||
Ö 10 | Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat Hillerse hier: Querungshilfe an der Dalldorfer Str./ Ecke Hirtenwiese | HIL/2020/177 | |||||
Ö 11 | Unterjähriges Berichtswesen - Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 | HIL/2020/178 | |||||
Ö 12 | Umsatzsteuer - Optionsverlängerung zur Nichtanwendung des § 2b UStG bis zum 31.12.2022 | HIL/2020/174 | |||||
Ö 13 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 | HIL/2020/158-03 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.495.100 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.218.000 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 490.700 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.372.800 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.908.900 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.569.300 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 408.600 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 65.700 €
festgesetzt
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.942.100 € - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.386.200 €
b) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
c) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000 € festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
f) 1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.
3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 € übersteigt.
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Ö 14 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 15 | Schließung der Sitzung | ||||||