Tagesordnung - 14. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller)  

Bezeichnung: 14. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller)
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller)
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Müden (Aller) / oben
Ort: Bürgerhaus Müden (Aller), Hauptstraße 12, 38539 Müden (Aller)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 13. Sitzung vom 02.11.2020  
05HhA/2020/032  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Umsatzsteuer - Optionsverlängerung zur Nichtanwendung des § 2b UStG bis zum 31.12.2022  
Enthält Anlagen
MUE/2020/301  
Ö 6     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
MUE/2020/298-03  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1.

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

5.319.600

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

6.708.800

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

789.600

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.043.200

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

6.096.400

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.957.300

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.368.100

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

636.800

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

677.100

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

7.637.300

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

8.141.600

 

 

 

b)

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.510.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 840.000 € festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

490 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

490 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

390 v. H.

 

 

 

f)

Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet

 

 

 

 

g)

 

 

1.

Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 75.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

2.

Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 275.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

3.

Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 200.000 € übersteigt.

 

 

Ö 7     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 8     Schließung der Sitzung      
               

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