Tagesordnung - 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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N 1 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 2 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 3 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 4 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 5 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 6 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der 24. Sitzung vom 14.12.2020 | 02HIL/2020/036 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 6 | Feststellung eines Sitzverlustes | HIL/2021/188 | |||||
Ö 7 | Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes | HIL/2021/189 | |||||
Ö 8 | Umbildung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Hillerse a) Benennung der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen durch die Fraktionen und Gruppen b) Feststellung über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses | HIL/2021/191 | |||||
Ö 9 | Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters | HIL/2021/190 | |||||
Ö 10 | Bebauungsplan "Schierrähmenweg", 2. Änderung, Gemeindeteil Hillerse; hier: Satzungsbeschluss | HIL/2017/076-02 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.
2. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB und des § 84 Absatz 1 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes (NKomVG) den Bebauungsplan "Schierrähmenweg", 2. Änderung nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Hillerse die Begründung zum Be-bauungsplan mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
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Ö 11 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 12 | Schließung der Sitzung | ||||||