Tagesordnung - 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse  

Bezeichnung: 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse
Gremium: Gemeinderat Hillerse
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:04 - 19:00   (öffentlich ab 18:31) Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Hillerse
Ort: Feuerwehrhaus Hillerse, Dalldorfer Str. 20, 38543 Hillerse

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 24. Sitzung vom 14.12.2020  
02HIL/2020/036  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     Feststellung eines Sitzverlustes  
Enthält Anlagen
HIL/2021/188  
Ö 7     Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes  
Enthält Anlagen
HIL/2021/189  
Ö 8     Umbildung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Hillerse a) Benennung der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen durch die Fraktionen und Gruppen b) Feststellung über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses  
Enthält Anlagen
HIL/2021/191  
Ö 9     Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters  
Enthält Anlagen
HIL/2021/190  
Ö 10     Bebauungsplan "Schierrähmenweg", 2. Änderung, Gemeindeteil Hillerse; hier: Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
HIL/2017/076-02  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.

 

2. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB und des § 84 Absatz 1 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes (NKomVG) den Bebauungsplan "Schierrähmenweg", 2. Änderung nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.

 

3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Hillerse die Begründung zum Be-bauungsplan mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.

 

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

 

Ö 11     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 12     Schließung der Sitzung      
               

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