Tagesordnung - Sitzung des Umwelt-, Klima- und Bauausschusses der Gemeinde Meinersen  

Bezeichnung: Sitzung des Umwelt-, Klima- und Bauausschusses der Gemeinde Meinersen
Gremium: Umwelt-, Klima- und Bauausschuss der Gemeinde Meinersen
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:03 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrgenerationenhaus (MGH)
Ort: Mehrgenerationenhaus (MGH), Am Gajenberg 1, 38536 Meinersen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.06.2023  
04UKB/2023/006  
     
   
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Kriterien der Gemeinde Meinersen für Freiflächen-Photovoltaik  
Enthält Anlagen
MEI/2023/141  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt den folgenden Kriterienkatalog hinsichtlich der Ausweisung von Gebieten für Freiflächen-Photovoltaik:

 

  • Abschluss einer städtebaulichen Grundvereinbarung vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur notwendigen Festsetzung eines Sondergebietes

 

  • Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vor Abschluss des Bauleitplanverfahrens

 

  • Ausschlussgebiete aufgrund raumordnerischer oder fachgesetzlicher Vorrang-funktionen:

 

      Naturschutzgebiete

      Landschaftsschutzgebiete

      Natura 2000-Gebiete sowie FFH-Gebiete

      gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatschG

      gesetzlich geschützte Naturdenkmäler nach § 28 BNatschG

      Bodendenkmäler

      Waldflächen

      Vorranggebiete nach RROP 2008

 

  • Nachweis der Verfügungsberechtigung über die betreffenden Flächen

 

  • Nachweis der Gewährleistung einer Einspeisung in das Stromnetz

(technischen Erschließung)

 

  • gesicherte verkehrliche Erschließung

 

  • Einhaltung der Maßnahmen zum abwehrenden Brandschutz

 

  • Gesamtfläche Solarpark: 25 durchschnittliche Bodenpunkte

(> 25 Bodenpunkte nur in Verbindung mit Agri Photovoltaik)

 

  • Mindestgröße Solarpark: 5 ha

 

  • Maximalgröße Solarpark: 25 ha

 

  • ab einer Größe von 10 ha: Ausweisung von Flächen im Solarpark r die Speicherung von Überschussstrom (Wasserstoff bzw. Methan o.ä.; erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens)

 

  • Mindestabstand zu unabhängigen Wohnnutzungen > 300 m

 

  • Mindestabstand zu Waldflächen > 50 m

 

  • Mindestabstand zu besonderen landschaftlich und/oder touristisch attraktiven Punkten

(Einzelfallentscheidung)

 

  • Mindestabstand zwischen zwei Solarparks > 2.000 m

 

  • henregelungen

 

  • Bevorzugung bei Mehrfachnutzung der Fläche (gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung wie Beweidung, extensive Grünlandnutzung, Agri Photovoltaik, lokaler Grünflächenpflegevertrag, …)

 

  • rgschaft zur Sicherung der Rückbauverpflichtung in den Ursprungszustand nach Aufgabe der Nutzung

 

  • Sicherung der Fläche durch einen Zaun, der für Kleinsäugetiere durchlässig ist

 

  • angemessene, im Bebauungsplan festzusetzende Maßnahmen zur Einbindung in das Landschaftsbild

 

  • Nachweis erforderlicher vorgezogener, sogenannter CEF und sonstiger erforderlicher Kompensationsmaßnahmen.

 

2.

 

Der Nachweis über die Einhaltung aller Kriterien erfolgt spätestens zum Satzungsbeschluss des jeweiligen Bebauungsplanes vor dessen Inkraftsetzung.

 

3.

 

Im Einzelfall können abweichende Regelungen getroffen werden.

 

4.

 

Um eine geordnete Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik sicherzustellen, ist die dieser Vorlage beigefügte Handreichung mit Mustervertrag des Landkreises Gifhorn zu beachten und entsprechend anzuwenden.

 

 

 

 

Ö 6     Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde Meinersen für den Bereich "Hinter dem Schmiedekamp" im Gemeindeteil Meinersen  
Enthält Anlagen
MEI/2023/143  
Ö 7     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 8     Schließung der Sitzung      
               

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