a)Die allgemeine
Vorprüfung der Flora-Fauna-Habitats-Verträglichkeitsprüfung wird zur Kenntnis
genommen. Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Alte Hof“ nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des
Flora-Fauna-Habitat-Gebietes 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine und
untere Oker“ kommen wird.
b)Dem Entwurf des
Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB„Alte Hof“, 1. Änderung und der
Begründung wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB zugestimmt.
c)Im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a (2) BauGB wird gemäß § 13 (3) BauGB von
der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB und
der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Daten verfügbar
sind, abgesehen.
d)Der
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB „Alte Hof“,
1. Änderung wird gemäß § 13 a i. V. mit § 13 (2) BauGB nach § 3 (2) BauGB
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen.