Vorlage - LEI/2012/062-01
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Beschlussvorschlag:
a) Die allgemeine
Vorprüfung der Flora-Fauna-Habitats-Verträglichkeitsprüfung wird zur Kenntnis
genommen. Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Alte Hof“ nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des
Flora-Fauna-Habitat-Gebietes 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine und
untere Oker“ kommen wird.
b) Dem Entwurf des
Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB „Alte Hof“, 1. Änderung und der
Begründung wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB zugestimmt.
c) Im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a (2) BauGB wird gemäß § 13 (3) BauGB von
der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB und
der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Daten verfügbar
sind, abgesehen.
d) Der
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB „Alte Hof“,
1. Änderung wird gemäß § 13 a i. V. mit § 13 (2) BauGB nach § 3 (2) BauGB
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt:
In der Zeit vom
02.10.2012 bis 26.10.2012 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB statt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt.
Zur Fortführung des
Verfahrens sind die oben genannten Verfahrensschritte erforderlich.
Die Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und die Begründung werden nachgereicht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AlteHofZusammenstellung§§4 1 u 3 1 (54 KB) | ||||
2 | AlteHofPlan (102 KB) | ||||
3 | AlteHofPlanzeichenerklärung (288 KB) |
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