der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.941.800 €
2.2
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.773.400 €
2.3
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
285.900 €
2.4
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
934.300 €
2.5
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
0 €
2.6
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
0 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
3.227.700 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
3.707.700 €
b)
Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
c)
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
d)
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 300.000 € festgesetzt.
e)
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)