Vorlage - LEI/2012/062-02  

Betreff: Bebauungsplan "Alte Hof", 1. Änderung, Gemeindeteil Dalldorf;
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:61-26-01/21Bezüglich:
LEI/2012/062
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
11.06.2013 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
Anlagen:
AlteHof1ÄndZusammenstellung  
Alte-Hof1Bebauungsplan  
AlteHofPlanzeichenTextlFestsetz  
AlteHof1ÄndBegründungneu  

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Rat der Gemeinde Leiferde kommt im Ergebnis der Flora-Fauna-Habitats-Gebiets-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Alte Hof, 1. Änderung, zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzziele des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets Nr. 090 Aller (mit Barnbruch), Untere Leine, Untere Okerausgehen.

 

2.              Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt zu den im Verfahren gemäß § 13 a nach den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Alte Hof, 1. Änderung, mit Begründung, Gemeindeteil Dalldorf, entsprechend der in der tabellarischen Zusammenstellung dargelegten Gründe.

 

3.              Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt aufgrund des § 10 (1) BauGB und der §§ 56 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Bebauungsplan Alte Hof, 1. Änderung, nach Prüfung der Anregungen/Stellungnahmen als Satzung. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Leiferde die Begründung zum Bebauungsplan.

 


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplanentwurf Alte Hof, 1. Änderung, Gemeindeteil Dalldorf, und die Begründung haben in der Zeit vom 21.01.2013 bis einschl. 22.02.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB.

 

Während der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und soweit Anregungen vorgebrachten wurden mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung des Verfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 14.000,00 bis 15.000,00 .

 


Anlage/n:

Zusammenstellung

Bebauungsplan

Planzeichenerklärung u. textl. Festsetzungen

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AlteHof1ÄndZusammenstellung (199 KB)      
Anlage 2 2 Alte-Hof1Bebauungsplan (92 KB)      
Anlage 3 3 AlteHofPlanzeichenTextlFestsetz (331 KB)      
Anlage 4 4 AlteHof1ÄndBegründungneu (404 KB)      
Stammbaum:
LEI/2012/062   Änderung des Bebauungsplanes "Alte Hof", Gemeindeteil Dalldorf   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2012/062-01   Bebauungsplan "Alte Hof", 1. Änderung, Gemeindeteil Dalldorf; hier: Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2012/062-02   Bebauungsplan "Alte Hof", 1. Änderung, Gemeindeteil Dalldorf; hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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