Vorlage - LEI/2012/062  

Betreff: Änderung des Bebauungsplanes "Alte Hof", Gemeindeteil Dalldorf
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/21
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
08.03.2012 
2. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
14.03.2012 
3. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
ÜbersichtsplanWEGebiet  

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan „Alte Hof“ im Gemeindeteil Dalldorf ist mit dem Ziel zu ändern, die bisher zulässige Grundfläche von 60 m² auf 100 m² zu erhöhen.

 

Mit dem Änderungsverfahren wird das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, beauftragt.

 

Zusätzlich zum bestehenden Haushaltsansatz in Höhe von 7.500,00 € werden 8.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Eine eventuelle Kostenbeteiligung der begünstigten Grundstückseigentümer ist gesondert zu regeln.

 

Notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – auch externe – gehen in jedem Fall zu Lasten der Grundstückseigentümer.

 

 


Sachverhalt:

 

Anlieger im Bereich des Bebauungsplanes „Alte Hof“, vertreten durch Herrn Erich Keske, haben beantragt, die Nutzungsart „Wochenendhausgebiet“ in „allgemeines Wohngebiet“ umzuwandeln und die festgesetzte Grundfläche von 60 m² aufzuheben.

 

Anlass, das Gebiet seinerzeit mit einer Planung zu überdecken, war die Bereitschaft, die vorhandene, ungeordnete und ungenehmigte wilde Bebauung mit „Wochenendlauben“ durch einen Bebauungsplan zu legalisieren. In der Begründung zum Bebauungsplan „Alte Hof“, der seit rund 40 Jahren rechtskräftig ist, heißt es: „Durch die außerordentlichen Charakteristiken der Landschaft bietet sich das Gelände zwingend als WE-Gebiet an. Durch die unmittelbare Nähe der Oker, die ausgedehnten Wanderwege und die Begrenzung des Gebietes mit einem ausgedehnten Landschaftsschutzgürtel ist der hohe Erholungswert garantiert“.

 

Gegen eine Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet spricht zunächst die Lage in der freien Landschaft und das Entstehen eines mehr oder weniger eigenständigen Gemeindeteils bzw. die Verfestigung eines sogenannten „Siedlungssplitters“. Letzteres dürfte schlagkräftiges Argument des Landkreises gegen eine erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes sein.

 

Schwerwiegendes Argument gegen eine Veränderung der bestehenden Nutzung sind möglicherweise Entschädigungsansprüche nach § 39 BauGB. Das erfasst all die Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke entsprechend der festgesetzten Art nutzen und weiterhin auf den Bestand des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes vertrauen.

 

Damals und noch heute ist es Ziel von Wochenendhausgebieten (§ 10 BauNVO), im Einklang mit einer baulichen Nutzung eine ungestörte und intakte Landschaft und Natur erleben zu können. Dem trägt hier unter anderem die Begrenzung der zulässigen Grundfläche auf 60 m² und die Vorgabe, dass 50 % des Baumbestandes zu erhalten sind, Rechnung.

 

Allerdings muss man zugestehen, dass sich in nunmehr 40 Jahren die wohnbaulichen Ansprüche selbst für Wochenendhäuser gewandelt haben. Diesem Umstand Rechnung tragend wurden in der Vergangenheit ähnliche Bebauungspläne in der Gemeinde Müden (Aller) und auch der Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet in der Ortslage Dalldorf (Auf dem Kuhberge) geändert und die zulässige Grundfläche von 60 m² auf 100 m² bzw. 120 m² angehoben.

 

Der Vertreter der Grundstückseigentümer hat aktuell zum Ausdruck gebracht, dass diesen diese Verfahrensweise entgegen käme. An einer Umwandlung in ein „allgemeines Wohngebiet“ ist ihnen nicht mehr gelegen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung des Verfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 14.000,00 bis 15.000,00 €.

 


Anlage/n:

 

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÜbersichtsplanWEGebiet (644 KB)      
Stammbaum:
LEI/2012/062   Änderung des Bebauungsplanes "Alte Hof", Gemeindeteil Dalldorf   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2012/062-01   Bebauungsplan "Alte Hof", 1. Änderung, Gemeindeteil Dalldorf; hier: Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2012/062-02   Bebauungsplan "Alte Hof", 1. Änderung, Gemeindeteil Dalldorf; hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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