Vorlage - SGM/2013/229  

Betreff: Brandschutzbedarfsplan der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 37 20 00 - Ha
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
17.04.2013 
3. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
26.06.2013 
9. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Bedarfsplan_SGM  

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der von der Firma FORPLAN erstellte Brandschutzbedarfsplan wird zur
Kenntnis genommen.
 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der
Feuerwehr diesen Brandschutzbedarfsplan jährlich zu aktualisieren und ggf. anzupassen.
 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der
Feuerwehr für aus dem Brandschutzbedarfsplan abzuleitende zukünftig
erforderliche Maßnahmen einen Zeit- und Umsetzungsplan zu erstellen.
Dieser soll auch die zu beschaffenden Fahrzeuge sowie den Zeitraum der
Fahrzeugbeschaffung umfassen.

Die Zeit- und Umsetzungsplanung ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

4.              Der vorliegende und regelmäßig zu aktualisierende Brandschutzbedarfsplan
wird für die Organisation und Ausstattung der Feuerwehren der Samtgemeinde Meinersen bis auf weiteres als verbindliches Planungsinstrumentarium angesehen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Jahre 2010 hat der Rat der Samtgemeinde Meinersen die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes von einem externen Ingenieurbüro zur Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes beschlossen. Hierfür wurden Mittel in den Haushalt 2011 eingestellt.

 

Am 26.04.2011 wurde daraufhin die Firma FORPLAN mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für die Samtgemeinde Meinersen beauftragt.

Ziel des Planes ist die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im Rahmen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und die Vermeidung von Organisationsverschulden durch den Samtgemeindebürgermeister.

 

Der Entwurf des Soll-Konzeptes wurde im Dezember 2012 von der Firma FORPLAN fertiggestellt und bei einem interfraktionellen Gespräch am 23.01.2013 mit den Ratsmitgliedern sowie den Ortsbrandmeistern und stellvertretenden Ortsbrandmeistern der Samtgemeinde Meinersen diskutiert.

Die aus der Diskussion resultierenden Änderungen sind in die endgültige Fassung des Brandschutzbedarfsplanes eingeflossen.

 

Verwaltungsseitig ist festzustellen, dass die Aufstellung der Feuerwehren grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein Organisationsverschulden des Samtgemeindebürgermeisters liegt nicht vor.

 

Aufgrund der sehr guten Arbeit der Feuerwehren weist der Bedarfsplan erwartungsgemäß keine großen Überraschungen auf.

 

Das Gutachten gibt jedoch Ansätze hinsichtlich baulicher und struktureller Veränderungen vor.

 

Unter Berücksichtigung der hier aufgezeigten Mängel erarbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit der Feuerwehr entsprechende Umsetzungspläne, insbesondere für die langfristige Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung.

 

Um die Aktualität des Brandschutzbedarfsplanes zu gewährleisten, muss die Verwaltung den Plan, insbesondere im Bereich der Datenermittlung zur Risikoanalyse, jährlich anpassen.

 

Gravierende Änderungen in den Folgejahren wären im Rat zu behandeln.

 

Der Brandschutzbedarfsplan wird als DVD zugestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

Brandschutzbedarfsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsplan_SGM (14984 KB)      
Stammbaum:
SGM/2013/229   Brandschutzbedarfsplan der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2013/229-01   Ergänzung des Brandschutzbedarfsplanes der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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