Vorlage - SGM/2011/030-03  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Jugendausschuss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:30 - HaBezüglich:
SGM/2011/030
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
20.07.2015 
21. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43  

Sachverhalt:

 

Der bisherige Vertreter der Jugendarbeit Rene Reichwald ist zum 03.11.2014 aus seinem Amt ausgeschieden. Er war in seiner Funktion beratendes Mitglied im Jugendausschuss.

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörige Mitglieder des Jugendausschusses

 

Silke Pieper

(Vertreter der Jugendarbeit)

 

ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Verpflichtung und Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister per Handschlag vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43 (257 KB)      
Stammbaum:
SGM/2011/030   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Mitteilungsvorlage
SGM/2011/030-01   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Mitteilungsvorlage
SGM/2011/030-02   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
SGM/2011/030-03   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
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