Vorlage - SGM/2011/030-01  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Jugendausschuss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:10-10 25 35/Be.Bezüglich:
SGM/2011/030
Beratungsfolge:
Jugendausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
28.02.2012 
2. Sitzung des Jugendausschusses der Samtgemeinde Meinersen zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage_Pflichtenbelehrung_BV  

Sachverhalt:

 

Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörigen Mitglieder des Jugendausschusses

 

Herr Daniel Schmidt, Auf der Graube 15, 38539 Müden (Aller)

(Vertreter der Kirchengemeinden)

Frau Kathryn Brandes, Berliner Straße 21, 38542 Leiferde

(Gesamtelternratsvorsitzende)

 

 

sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Pflichtenbelehrung_BV (38 KB)      
Stammbaum:
SGM/2011/030   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Mitteilungsvorlage
SGM/2011/030-01   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Mitteilungsvorlage
SGM/2011/030-02   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
SGM/2011/030-03   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
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