Vorlage - SGM/2011/030-01
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Sachverhalt:
Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörigen Mitglieder des Jugendausschusses
Herr Daniel Schmidt, Auf der Graube 15, 38539 Müden (Aller) | (Vertreter der Kirchengemeinden) |
Frau Kathryn Brandes, Berliner Straße 21, 38542 Leiferde | (Gesamtelternratsvorsitzende) |
sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage_Pflichtenbelehrung_BV (38 KB) |
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