Vorlage - HIL/2011/009  

Betreff: Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors
gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
02.11.2011 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2011_009  

Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Hillerse wird übertragen an

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Hillerse wird übertragen an

 

 

 

 

Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor vertritt

Sachverhalt:

 

Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor vertritt. Der Vertreter führt die Bezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Gemäß Entschädigungssatzung vom 31

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Entschädigungssatzung vom 31.10.2002 erhält der Vertreter des nebenamtlichen Gemeindedirektors eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR.

 

Rechtsgrundlage

Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2011_009 (26 KB)      
Stammbaum:
HIL/2011/009   Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
LEI/2011/009   Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MUE/2011/009   Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MEI/2011/009   Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
Nach oben springen