Vorlage - MUE/2011/009
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Beschlussvorschlag:
Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Müden (Aller) wird übertragen an
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Sachverhalt:
Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor vertritt. Der Vertreter führt die Bezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Rechtsgrundlage
§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Entschädigungssatzung der Gemeinde Müden (Aller) in der zurzeit gültigen Fassung erhält der Vertreter des nebenamtlichen Gemeindedirektors eine monatliche Aufwands-entschädigung in Höhe von 150,00 EUR.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage 2011_009 (26 KB) |
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