Vorlage - SGM/2013/301-13  

Betreff: Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse;
hier: Überplanmäßige Ausgabe
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:10-51 13 27-Poe.Bezüglich:
SGM/2013/301
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
28.10.2015 
23. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Es werden Mehrkosten für den Neubau der Kindertagesstätte in Hillerse in Höhe von 130.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit den Prüfungen der nunmehr eingehenden Schlussrechnungen der einzelnen Gewerke für den Neubau der Kindertagesstätte in Hillerse wurde ein detaillierter Abgleich aller geleisteten Zahlungen für das Bauvorhaben durchgeführt und festgestellt, dass eine Deckungslücke zwischen den verfügbaren Mitteln im Haushalt der Samtgemeinde und den prognostizierten Schlussrechnungen in Höhe von ca. 130.000,00 € vorliegt.

 

Diese Mehrkosten liegen in nachfolgend aufgeführten Ursachen begründet:

 

Kostengruppe

 

Kostenberechnung

 

Auftragssumme

 

Prognose

Schlussrechnung

Differenz

Kostenberechnung

200

                       -   €

                 -   €

                 -   €

                 -   €

300

1.006.517,70 €

995.510,01 €

1.001.768,62 €          1.001.768,62 €

4.749,08 €

400

          186.300,00 €

    246.050,40 €

    218.970,67 €

-     32.670,67 €

500

            90.210,00 €

    100.019,78 €

    114.031,75 €

-     23.821,75 €

600

            15.550,00 €

      18.778,00 €

      18.778,00 €

-       3.228,00 €

700

          270.347,71 €

    343.666,93 €

    343.666,93 €

-     73.319,22 €

 

1.568.925,41 €

  1.704.025,12 €

  1.697.215,97 €

- 128.290,56 €

 

 

1. Erläuterung zu Kostengruppe 300 - Bauwerk Baukonstruktion

 

In dieser Kostengruppe werden keine Mehrkosten im Vergleich zur Kostenberechnung erwartet.

 

2. Erläuterung zu Kostengruppe 400 Bauwerk - Technische Anlage

 

In dieser Kostengruppe wird sich ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 32.670,67 € ergeben. Diese Mehrkosten ergeben sich aus

 

  • der Umrüstung auf LED-Leuchten sowie zusätzlicher Anzahl von Leuchtkörpern, um die notwendige Beleuchtungsstärke zu erreichen.
  • Zudem musste aufgrund des sehr engen Zeitfensters eine aufwändige Estrichtrocknung durchgeführt werden, um zeitnah mit den Bodenbelagsarbeiten fortfahren zu können.
  • Es wurde entschieden, eine Alarmanlage zu installieren, die in der Kostenberechnung nicht vorgesehen war.

 

3. Erläuterungen zu Kostengruppe 500 - Außenanlagen

 

In dieser Kostengruppe wird ein Fehlbetrag in Höhe von 23.821,75 € erwartet. Das Budget der Kostenberechnung konnte nicht eingehalten werden,

 

  • da eine Einhausung der Müllsammelstelle erfolgte, um das Spielgelände vom Müllsammelplatz abzugrenzen und
  • ein zusätzlich erforderlich gewordenes doppelflügeliges Tor zum Spielgelände für die Gartenpflege und Anlieferung von Material  umgesetzt wurde.
  • Im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung des Sportweges waren bei der Anlage der geforderten Parkflächen zusätzliche Asphaltierungsarbeiten notwendig geworden.

 

4. Erläuterung zu Kostengruppe 600 Ausstattung

 

Die durchgeführte beschränkte Ausschreibung für die Anschaffung der beiden Küchenzeilen lag im Ergebnis 3.228,00 € über der Kostenberechnung. Von sechs aufgeforderten Firmen hatte nur eine Firma ein Angebot abgegeben.

 

5. Erläuterung zu Kostengruppe 700 - Nebenkosten

 

Der größte Fehlbetrag in Höhe von ca. 73.000,00 € zur Kostenberechnung ergibt sich in der Kostengruppe der Baunebenkosten. Ein Abgleich der geleisteten Zahlungen hat ergeben, dass in dieser Kostengruppe verwaltungsseitig alle Nebenkosten der Baumaßnahme erfasst wurden, die keinem Gewerk zugewiesen werden konnten.

 

Ein Großteil dieser Kosten wurde ausschließlich auf Verwaltungsebene gebucht und lag dem Planungsbüro zur Kostenbeurteilung nicht vor. Im Rahmen des Einzelabgleiches aller Zahlungen wurde festgestellt, dass nachfolgend aufgeführte Kosten zwar der Baumaßnahme zuzuordnen sind, jedoch kein Bestandteil der Kostenberechnung sind.

Ein Teil der Baunebenkosten wurde durch die Kostenberechnung abgedeckt. Dazu gehören u. a. die Honorare, die Kosten der Baugrunduntersuchungen, Vermessungskosten und Genehmigungsgebühren. Für diesen Bereich wird der Rahmen der Kostenberechnung eingehalten.

 

Zusätzlich sind nachfolgend beispielhaft genannte Zahlungen enthalten, die nicht in die Kostenberechnung des Planers einfließen (und damit nicht in die Honorarberechnung)

 

  • Kosten für eine Planungsstudie für die Kita Hillerse (ca. 5.000 €)
  • Maßnahmen zur Herstellung des Grundstückes

(z. B. Ausästen Baumkronen von Altholz, Fräsen von Wurzeln)(ca. 6.000 €)

  • Kosten für die B-Planänderung(ca. 4.000 €)
  • Bauleistungsversicherung(ca. 2.000 €)
  • Prüfkosten LK GF-Statik(ca. 4.200 €)
  • Machbarkeitsstudie zur Energieversorgung(ca. 4.000 €)
  • Grundsteinlegung(ca. 1.000 €)
  • Baustrom (ca. 2.000 €)
  • Planungskosten für externen Küchenplaner(ca. 4.000 €)
  • Hausanschlüsse Strom/Gas/Telefon(ca. 4.500 €)
  • Briefkasten(ca. 1.900 €)
  • Netzanschlusskosten(ca. 4.500 €)
  • Einweihung(ca.    800 €)
  • Bauhofleistungen(ca. 3.000 €)
  • Kosten für Ausschreibungen/ Prüfgebühren Vergabe (ca. 3.500 €)
  • Bauheizung im Winter(ca. 11.000 €)

 

Der Umfang dieser Nebenkosten ist im Vorfeld nicht bekannt und planbar. Ein kalkulierter Ansatz für diese Kosten wurde bei der Mittelanmeldung der Baumaßnahme nicht berücksichtigt und kann auch nicht aus dem engen Kostenbudget der Kostenberechnung eingespart werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf der I-Nummer 01 13 36501 (Kostenträger 3653400) Neubau Kita Hillerse entstehen zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 130.000,00 € im Haushaltsjahr 2015.

 

Die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen wird in voller Höhe durch Einsparungen bei der I-Nummer I 01 14 54101 Gemeindeverbindungsstraße Ettenbüttel gewährleistet.

 

 


Anlage/n:

keine

Stammbaum:
SGM/2013/301   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-01   Grundstücksübertragung für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Hillerse   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-02   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: a) Grundstücksübertragung und b) Planungsauftrag   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-04   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: Vorstellung der Planungsdetails   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-08   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: Farbkonzept   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-11   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: Mehrkosten   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-13   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: Überplanmäßige Ausgabe   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
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