Vorlage - MEI/2015/296-01  

Betreff: Bebauungsplan "Harsebruch" mit ÖBV, Gemeindeteil Päse
hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:61-26-01/35Bezüglich:
MEI/2015/296
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Entscheidung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
23.11.2017 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Harsebruch Abwägung 3 (1) 4 (1)  
HarsebruchBPlanundFestsetzungen  
HarsebruchBegründung  
HarsebruchUmweltbericht  

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Bebauungsplan „Harsebruch“ mit ÖBV wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der zeichnerischen Festsetzung des Planentwurfes.

 

b)      Dem unter Auswertung der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Harsebruch“ wird mit der Begründung zugestimmt und gemäß § 13 Absatz 2. Nr. 3 BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.

 

c)      Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

d)      Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Harsebruch“ erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplanes nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung.

 


Sachverhalt:

 

In der Zeit vom 04.10.2016 bis einschl. 21.10.2016 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten die Gelegenheit, bis zum 31.10.2016 ihre Stellungnahmen abzugeben.

 

Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Bemerkungen sind der Vorlage beigefügt.

 

Nach der erfolgten frühzeitigen Auslegung wurden die Örtliche Bauvorschrift und die Textlichen Festsetzungen politisch ausgiebig diskutiert, so dass der Beschluss für die öffentliche Auslegung weder in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.12.2016 noch am 23.03.2017 gefasst wurde.

 

Um Einigkeit hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erzielen, wurde letztendlich ein Arbeitskreis – bestehend aus Mitgliedern des Rates - gebildet. Die Sitzungen des Arbeitskreises fanden gemeinsam mit dem Planungsbüro InfraPlan, Frau Dr. Strohmeier, und dem Fachbereichsleiter des Amtes 60, Herrn Kluge, statt.

 

Das Ergebnis aus diesen Zusammenkünften ist der Vorlage nunmehr zu entnehmen (Planentwurf, Örtliche Bauvorschrift, Textliche Festsetzungen).

 

Mit dem Inkrafttreten der BauGB-Novelle am 13.05.2017 besteht die Möglichkeit, das beschleunigte Verfahren auch für Außenbereichsflächen (§ 13 b BauGB). Da die zulässige Grundfläche unter 10.000 m² liegt und auch kein Vorhaben ermöglicht wird, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig wäre, wird dieses Verfahren nun hier angewendet. Im Rahmen dieses Verfahrens kann der Flächennutzungsplan berichtigt werden und Eingriffe in die Natur gelten als erfolgt oder zulässig.

 

Um das Planverfahren fortzuführen, ist der vorgenannte Beschluss zu fassen.

 

Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB werden mit der Umsetzung des Bebauungsplanes insbesondere folgende allgemeine Ziele berücksichtigt:

 

-          Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,

-          die Schaffung von Arbeitsplätzen,

-          die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile,

-          die Belange des Umweltschutzes, einschl. des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 20.000,00 €.

 


Anlage/n:

Zusammenstellung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. § 4 (1) und § 3 (1) BauGB

Planentwurf

Örtliche Bauvorschrift

Textliche Festsetzungen

Begründung

Umweltbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Harsebruch Abwägung 3 (1) 4 (1) (119 KB)      
Anlage 2 2 HarsebruchBPlanundFestsetzungen (284 KB)      
Anlage 3 3 HarsebruchBegründung (767 KB)      
Anlage 4 4 HarsebruchUmweltbericht (365 KB)      
Stammbaum:
MEI/2015/296   Aufstellung des Bebauungsplanes "Ahnsener Weg III", Gemeindeteil Päse   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2015/296-01   Bebauungsplan "Harsebruch" mit ÖBV, Gemeindeteil Päse hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2015/296-02   Bebauungsplan "Harsebruch" mit ÖBV, Gemeindeteil Päse hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2015/296-03   Bebauungsplan "Harsebruch", Gemeindeteil Päse hier: Vergabe eines Straßennamens   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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