Vorlage - MEI/2015/296-02
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Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt zu den in dem Verfahren gemäß § 13 b nach den §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wie in der Anlage dargestellt.
- Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 10 BauGB und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Harsebruch“ und die örtliche Bauvorschrift nach Prüfung der Anregungen/Stellungnahmen als Satzung.
- Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Harsebruch“ gemäß § 2a BauGB und zur örtlichen Bauvorschrift.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Harsebruch“ mit ÖBV sowie die Begründung haben in der Zeit vom 18.12.2017 bis einschl. 29.01.2018 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte zeitgleich.
Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Dritter werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
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Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 20.000,00 €.
Anlage/n:
Zusammenstellung Stellungnahmen
Bebauungsplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und ÖBV
Begründung
Baugrundgutachten
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