Vorlage - MEI/2015/296-03
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Beschlussvorschlag:
Die Straße im Baugebiet „Harsebruch“ erhält die Bezeichnung
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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Harsebruch“ ist am 30.06.2018 im Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn veröffentlicht worden und somit rechtsverbindlich.
Um bei Kaufvertragsabschluss die genaue Grundstücksbezeichnung geben zu können und danach mit dem Beginn von Bautätigkeiten zu rechnen ist, ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich.
Als angrenzende Flurnamen können hier „Holzwiesen“, „Waltzkamp“ und „Rebenkamp“ genannt werden, wobei der Straßenname „Rebenkamp“ bereits vorhanden ist und somit entfällt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Bebauungsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Harsebruch Rechtsplan (531 KB) |
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