Vorlage - MEI/2015/295-01  

Betreff: Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen in der Gemeinde Meinersen;
Hier: Fortsetzung des Umbauprogramms 2018 und Folgejahre
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60- 65 12 35Bezüglich:
MEI/2015/295
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
20.03.2017 
2. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.05.2017 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Umbau der Bushaltestellen in Höfen wird um ein Jahr verschoben und gemeinsam mit den Arbeiten des Landkreises Gifhorn zur Herstellung der Fahrbahn im Jahr 2018 ausgeführt.
  2. An der Bushaltestelle „Uhlenkamp“ wird auf der Südseite der Hauptstraße ein / kein neues Buswartehäuschen aufgestellt.
  3. An der Bushaltestelle „Apotheke“ wird auf der Südseite der Hauptstraße ein / kein Buswartehäuschen aufgestellt.
  4. Die neu herzustellenden Buswartehäuschen werden in gleicher Farbe und Gestaltung wie die vorhandenen Buswartehäuschen hergestellt.
  5. Die Aufstandsflächen im Bereich der Bushaltestellen werden in rotem Betonpflaster hergestellt. (Ausnahme Haltestelle „Apotheke“ Südseite)
  6. Die Verwaltung wird ermächtigt, punktuell für die Umgestaltung der Bushaltestellen an klassifizierten Straßen ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen.
  7. Folgende Bushaltestellen sollen zur Förderung für das Jahr 2018 angemeldet werden:

-                        Meinersen, Feldstraße (2 Stück)

-                        Meinersen, Rossmann (2 Stück)

-                        Meinersen, Apotheke (2 Stück)

-                        Höfen, Ort K43 (2 Stück)

 

 

 


Sachverhalt:

 

Am 15.12.2015 hat der Rat der Gemeinde Meinersen beschlossen, folgende Bushaltestellen barrierefrei umzubauen:

 

Meinersen, Uhlenkamp (2 Stück)

Meinersen, Dieckhorster Straße (2 Stück)

Höfen, OD K43

Seershausen, L414 Peiner Straße (2 Stück)

 

Der Neubau der Bushaltestellen an der Dieckhorster Straße wird gemeinsam mit der Neuherstellung der Fahrbahn in diesem Jahr erfolgen.

 

Pkt. 1

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Gifhorn, der im Jahr 2018 die Ortsdurchfahrt der K43 in Höfen neu herstellt, ist es sinnvoll, den Bau der Bushaltestellen gemeinsam mit den Straßenbauarbeiten auszuführen. Eine vorgezogene Herstellung der Haltstellen im Jahr 2017 hätte zur Folge, dass die Haltestellen dann nicht genutzt werden können, weil die Höhen von Straße und Haltestelle nicht zueinander passen. Die Familie Bode-Kirchhoff hat einer Verschiebung in das Jahr 2018 bereits zugestimmt. Nach Rücksprache mit der LNVG kann der Antrag für diese beiden Haltestellen für das Jahr 2017 zurückgezogen werden und für das Jahr 2018 ein neuer Antrag gestellt werden.

 

 

Pkt. 2+3

Im Antrag vom 19.05.2016 an die LNVG wurde für die Haltestelle „Uhlenkamp“ auf der Südseite der Hauptstraße ein neues Buswartehäuschen beantragt. An der Bushaltestelle „Apotheke“ gibt es bisher gar kein Buswartehäuschen. Über diese beiden Standorte müssten die politischen Gremien entscheiden, ob ein neues, bzw. überhaupt ein Buswartehäuschen erstellt werden soll.

 

Pkt. 4+5

Da die vorhandenen Buswartehäuschen bisher in einem Blauton mit grauer Rückwand gestaltet sind, soll diese Farbkombination auch für die neuen Buswartehäuschen gelten.

 

Die Aufstandsflächen im Bereich der Bushaltestellen werden in rotem Betonpflaster hergestellt. Eine Ausnahme ist die Haltestelle „Apotheke“ Südseite. Hier ist bereits alles behindertengerecht gestaltet. Daher wird hier kein neues rotes Betonpflaster verlegt.

 

Pkt. 6

Für die Bushaltestellen an klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) muss mit den entsprechenden Baulastträgern eine Vereinbarung mit der Gemeinde Meinersen geschlossen werden. Hierfür ist es erforderlich, dass umfangreiche Planunterlagen (Lageplan M1:250; Deckenhöhenplan M1:250; Höhenplan, Leitungsplan, Querschnittsdarstellung M1:50; u.U. Markierungsplan; Sicherheitsaudit) angefertigt werden müssen. Hier wird eine Unterstützung durch ein Ingenieurbüro nötig sein.


 

Pkt. 7

Unter diesen Umständen schlägt die Verwaltung folgende zeitliche Schiene für das Umsetzen der Maßnahmen vor:

 

Jahr

Ortsteil

Haltepunkt

Straße

Lage

Träger

Verlegen

BWH

Kosten

2           0          1          8

Meinersen

Feldstraße

Dieckhorster Str.

Ost

Gem.

 

 

10.000,00 €

Meinersen

Feldstraße

Dieckhorster Str.

West

Gem.

 

x

20.000,00 €

Meinersen

Rossmann

Gifhorner Str.

Süd

Gem.

 

x

28.000,00 €

Meinersen

Rossmann

Gifhorner Str.

Nord

Gem.

 

x

28.000,00 €

Meinersen

Apotheke

Hauptstraße

Süd

Gem.

 

x

10.000,00 €

Meinersen

Apotheke

Hauptstraße

Nord

Gem.

 

 

15.000,00 €

Höfen

Ort

Höfener Str. K43

Süd

Kreis

 

 

15.000,00 €

Höfen

Ort

Höfener Str. K43

Nord

Kreis

 

 

15.000,00 €

2           0          1         9

Meinersen

Petersburg

DalldorferStr. K46

Ost

Kreis

 

 

15.000,00 €

Meinersen

Petersburg

DalldorferStr. K46

West

Kreis

 

x

25.000,00 €

Meinersen

Schäferkamp

DalldorferStr. K46

Ost

Kreis

Ri. Nord

 

15.000,00 €

Meinersen

Schäferkamp

DalldorferStr. K46

West

Kreis

Ri. Nord

x

25.000,00 €

Päse

Ort

Brinkstr. K42

Ost

Kreis

Neubau

x

25.000,00 €

Päse

Ort

Brinkstr. K42

West

Kreis

Ri. Nord

x

25.000,00 €

Böckelse

Ort

Auf dem Berg

West

Gem.

 

 

15.000,00 €

Warmse

Warmse

Beim Hause

Ost

Gem.

 

 

15.000,00 €

2           0          2         0

Ahnsen

Okerring

Müdener Str. L299

West

Land

 

 

18.000,00 €

Ahnsen

Okerring

Müdener Str. L299

Ost

Land

 

x

25.000,00 €

Ahnsen

Denkmal

Uetzer Str. B188

Süd

Bund

 

 

23.000,00 €

Ahnsen

Denkmal

Uetzer Str. B188

Nord

Bund

 

 

23.000,00 €

Ahnsen

Gasth.Eichhörn.

Uetzer Str. B188

Süd

Bund

 

x

30.000,00 €

Ahnsen

Gasth.Eichhörn.

Uetzer Str. B188

Nord

Bund

 

 

18.000,00 €

Ohof

Eltzer Straße

Eltzer Straße

Süd

Gem.

 

 

20.000,00 €

2           0          2         1

Ohof

Heidkamp

Bahnhofstr. L414

Ost

Bund

 

x

30.000,00 €

Ohof

Heidkamp

Bahnhofstr. L414

West

Bund

 

 

20.000,00 €

Seersh.

Zum Farmwinkel

Peiner Str. L414

Ost

Bund

 

x

25.000,00 €

Seersh.

Zum Farmwinkel

Peiner Str. L414

West

Bund

 

x

25.000,00 €

Meinersen

Maschhop

DalldorferStr. K46

Ost

Kreis

Ri. Süd

 

15.000,00 €

Meinersen

Maschhop

DalldorferStr. K46

West

Kreis

Ri. Süd

x

25.000,00 €

Ohof

Feuerwehrhaus

Schwarzer Weg

Süd

Gem.

 

 

15.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

613.000,00€

 


 

Bauliche Notwendigkeiten

 

Die Haltepunkte sind erhöht mit sogenannten „Kasseler Bordanlagen“ (ermöglichen einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg aus dem Bus) auszustatten und für die Sehbehinderten sind taktile Bodenindikatoren – sogenannte Blindenleitplatten - zu verlegen.

 

Da die Nahverkehrsbetriebe zunehmend Gelenkbusse einsetzen, beträgt die Aufstelllänge 18 m (Kasseler Bordanlage) plus jeweils 2 m Übergangsbereiche (vorne und hinten), um an die vorhandenen Gegebenheiten anzuschließen. Von diesen Regelmaßen ist – soweit es die örtlichen Verhältnisse auch zulassen - nicht abzuweichen und die Anlagen sind entsprechend zu errichten. Abweichungen an einzelnen Haltepunkten werden nachfolgend erwähnt.

 

Vorgenannte Vorgaben haben noch einen sicherheitsrelevanten Aspekt und technisch bedingten Hintergrund. Die Türen der Busse  – mit Ausnahme der vorderen Eingangstür - sind nicht einzeln ansteuerbar. Das heißt, sobald ein Fahrgast das Öffnen der Tür beim Fahrer durch Tastendruck anfordert und dieser die Freigabe erteilt, öffnen alle hinteren Türen gleichzeitig. Sollte nunmehr eine verkürzte bauliche Anlage vorhanden sein und dieses erkennt ein ortsunkundiger Fahrgast nicht rechtzeitig, so würde ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei einem hinteren Ausstieg, insbesondere bei gehbehinderten Fahrgästen, bestehen.

 

Soweit örtlich bedingt die Herstellung einer Busaufstellfläche in der vorgenannten Länge nicht möglich ist, müssen behinderte Fahrgäste auch zum Ausstieg ausschließlich die vordere Tür benutzen. Das sollte die absolute Ausnahme sein, eventuell sollte oder muss ein neuer Standort für die Bushaltestelle gefunden werden.

 

Grundsätzlich werden zunehmend Haltebuchten zu Haltstellenkaps umgebaut, weil es durch die Fahrtrichtungsänderung bei Einfahrt in eine Haltebucht für die Fahrgäste weniger komfortabel und sicherer ist. (Das Haltestellenkap ist eine Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel, deren Rand bis an den durchgehenden Fahrstreifen des Straßenverkehrs vorgezogen ist.) Außerdem sind die Standzeiten/Haltezeiten der Busse so gering, dass auch keine nennenswerte verkehrliche Beeinträchtigung eintritt. Eine Ausnahme kann es bei Bundes– und Landesstraßen geben, hier bleiben u. U. aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Haltebuchten bestehen.

 

An einigen Bushaltestellen sind bereits Buswartehäuschen vorhanden, entweder aus Fertigteilen oder es handelt sich um Holz- bzw. Fachwerkhäuschen. Bei einigen Haltestellen ist vorgesehen das alte Buswartehäuschen gegen ein neues auszutauschen. An einigen Haltestellen, wo noch kein Häuschen steht, ist vorgesehen ein Wartehäuschen aufzustellen. Je nach Fahrgästen gibt es 2 Größen: Länge 4,46 m und Breite 1,43 m oder 0,71 m oder Länge 3,03 m und Breite 0,71 m; die Häuschen habe eine Höhe von 2,34 m. Die größere Wartehalle würde ca. 10.000,00 € und die kleinere 9.000,00 € kosten. Die reine Herstellung der Befestigung der Bushaltestelle (22,0 x 1,5 m²) einschließlich des taktilen Leitsystems würde ca. 15.000,00 € kosten. Das Zurückbauen der Bushaltestellen und Umwandlung in eine Kaphaltestelle würde ca. 5.000,00 € kosten.

 

Möglichkeiten der Förderung

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover fördert die bauliche Umgestaltung von vorhandenen Bushaltestellen. Es können sogenannte Sammelanträge für Grunderneuerungen gestellt werden, bei welchen höchstens acht Einzelmaßnahmen in einen Antrag zusammengefasst werden können. Dabei darf jede Haltestelle eine Kostenobergrenze von 35.000,00 € nicht überschreiten. Die Fördersumme beträgt derzeit 75 % der Bauausgaben incl. max. 10% für externe Planungsleistungen. Anträge, welche eine Zuwendungssumme von weniger als 25.000,00 € erreichen, werden nicht entgegen genommen (Bagatellgrenze).

 

Für den Realisierungszeitraum 2018-2021 sind Förderanträge für die Haltestellen jeweils bis zum 31.05. eines jeden Jahres zu stellen. Der Antrag für die Umsetzung im Jahr 2018 muss bis zum 31.05.2017 eingereicht werden.

 

Da nunmehr die gesetzliche Grundlage besteht, ist fest davon auszugehen, dass andere Gebietseinheiten gleichfalls Förderanträge stellen werden. Inwieweit der Zuwendungsgeber zukünftig auch alle eingehenden Anträge mit einer Förderzusage beantworten wird, bleibt abzuwarten!

 

Derzeit wird noch eine zusätzliche Förderung durch den Zweckverband Großraum Braunschweig geprüft. Hier werden nähere Informationen Anfang April 2017 erwartet.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer Realisierung der Maßnahmen entstehen Auszahlungen in Höhe 613.000,00 €, welche in den Finanzhaushalten der Jahre 2018 bis 2021 unter der Kostenstelle 5410000 zu veranschlagen sind.

 

Es sind Einzahlungen aus ÖPNV Fördermitteln in Höhe von 459.750,00 € zu erwarten.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 24.520,00 € (613.000,00 €/25 Jahre) darzustellen. Gleichzeitig sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens (Zuschüsse) in Höhe von jährlich 19.190,00 € zu erwarten.

 

 

 


Anlage/n:

keine

Stammbaum:
MEI/2015/295   Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen in der Gemeinde Meinersen; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2015/295-01   Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen in der Gemeinde Meinersen; Hier: Fortsetzung des Umbauprogramms 2018 und Folgejahre   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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