Vorlage - MEI/2015/295-01
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Beschlussvorschlag:
- Der Umbau der Bushaltestellen in Höfen wird um ein Jahr verschoben und gemeinsam mit den Arbeiten des Landkreises Gifhorn zur Herstellung der Fahrbahn im Jahr 2018 ausgeführt.
- An der Bushaltestelle „Uhlenkamp“ wird auf der Südseite der Hauptstraße ein / kein neues Buswartehäuschen aufgestellt.
- An der Bushaltestelle „Apotheke“ wird auf der Südseite der Hauptstraße ein / kein Buswartehäuschen aufgestellt.
- Die neu herzustellenden Buswartehäuschen werden in gleicher Farbe und Gestaltung wie die vorhandenen Buswartehäuschen hergestellt.
- Die Aufstandsflächen im Bereich der Bushaltestellen werden in rotem Betonpflaster hergestellt. (Ausnahme Haltestelle „Apotheke“ Südseite)
- Die Verwaltung wird ermächtigt, punktuell für die Umgestaltung der Bushaltestellen an klassifizierten Straßen ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen.
- Folgende Bushaltestellen sollen zur Förderung für das Jahr 2018 angemeldet werden:
- Meinersen, Feldstraße (2 Stück)
- Meinersen, Rossmann (2 Stück)
- Meinersen, Apotheke (2 Stück)
- Höfen, Ort K43 (2 Stück)
Sachverhalt:
Am 15.12.2015 hat der Rat der Gemeinde Meinersen beschlossen, folgende Bushaltestellen barrierefrei umzubauen:
Meinersen, Uhlenkamp (2 Stück)
Meinersen, Dieckhorster Straße (2 Stück)
Höfen, OD K43
Seershausen, L414 Peiner Straße (2 Stück)
Der Neubau der Bushaltestellen an der Dieckhorster Straße wird gemeinsam mit der Neuherstellung der Fahrbahn in diesem Jahr erfolgen.
Pkt. 1
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Gifhorn, der im Jahr 2018 die Ortsdurchfahrt der K43 in Höfen neu herstellt, ist es sinnvoll, den Bau der Bushaltestellen gemeinsam mit den Straßenbauarbeiten auszuführen. Eine vorgezogene Herstellung der Haltstellen im Jahr 2017 hätte zur Folge, dass die Haltestellen dann nicht genutzt werden können, weil die Höhen von Straße und Haltestelle nicht zueinander passen. Die Familie Bode-Kirchhoff hat einer Verschiebung in das Jahr 2018 bereits zugestimmt. Nach Rücksprache mit der LNVG kann der Antrag für diese beiden Haltestellen für das Jahr 2017 zurückgezogen werden und für das Jahr 2018 ein neuer Antrag gestellt werden.
Pkt. 2+3
Im Antrag vom 19.05.2016 an die LNVG wurde für die Haltestelle „Uhlenkamp“ auf der Südseite der Hauptstraße ein neues Buswartehäuschen beantragt. An der Bushaltestelle „Apotheke“ gibt es bisher gar kein Buswartehäuschen. Über diese beiden Standorte müssten die politischen Gremien entscheiden, ob ein neues, bzw. überhaupt ein Buswartehäuschen erstellt werden soll.
Pkt. 4+5
Da die vorhandenen Buswartehäuschen bisher in einem Blauton mit grauer Rückwand gestaltet sind, soll diese Farbkombination auch für die neuen Buswartehäuschen gelten.
Die Aufstandsflächen im Bereich der Bushaltestellen werden in rotem Betonpflaster hergestellt. Eine Ausnahme ist die Haltestelle „Apotheke“ Südseite. Hier ist bereits alles behindertengerecht gestaltet. Daher wird hier kein neues rotes Betonpflaster verlegt.
Pkt. 6
Für die Bushaltestellen an klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) muss mit den entsprechenden Baulastträgern eine Vereinbarung mit der Gemeinde Meinersen geschlossen werden. Hierfür ist es erforderlich, dass umfangreiche Planunterlagen (Lageplan M1:250; Deckenhöhenplan M1:250; Höhenplan, Leitungsplan, Querschnittsdarstellung M1:50; u.U. Markierungsplan; Sicherheitsaudit) angefertigt werden müssen. Hier wird eine Unterstützung durch ein Ingenieurbüro nötig sein.
Pkt. 7
Unter diesen Umständen schlägt die Verwaltung folgende zeitliche Schiene für das Umsetzen der Maßnahmen vor:
Jahr | Ortsteil | Haltepunkt | Straße | Lage | Träger | Verlegen | BWH | Kosten |
2 0 1 8 | Meinersen | Feldstraße | Dieckhorster Str. | Ost | Gem. |
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| 10.000,00 € |
Meinersen | Feldstraße | Dieckhorster Str. | West | Gem. |
| x | 20.000,00 € | |
Meinersen | Rossmann | Gifhorner Str. | Süd | Gem. |
| x | 28.000,00 € | |
Meinersen | Rossmann | Gifhorner Str. | Nord | Gem. |
| x | 28.000,00 € | |
Meinersen | Apotheke | Hauptstraße | Süd | Gem. |
| x | 10.000,00 € | |
Meinersen | Apotheke | Hauptstraße | Nord | Gem. |
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| 15.000,00 € | |
Höfen | Ort | Höfener Str. K43 | Süd | Kreis |
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| 15.000,00 € | |
Höfen | Ort | Höfener Str. K43 | Nord | Kreis |
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| 15.000,00 € | |
2 0 1 9 | Meinersen | Petersburg | DalldorferStr. K46 | Ost | Kreis |
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| 15.000,00 € |
Meinersen | Petersburg | DalldorferStr. K46 | West | Kreis |
| x | 25.000,00 € | |
Meinersen | Schäferkamp | DalldorferStr. K46 | Ost | Kreis | Ri. Nord |
| 15.000,00 € | |
Meinersen | Schäferkamp | DalldorferStr. K46 | West | Kreis | Ri. Nord | x | 25.000,00 € | |
Päse | Ort | Brinkstr. K42 | Ost | Kreis | Neubau | x | 25.000,00 € | |
Päse | Ort | Brinkstr. K42 | West | Kreis | Ri. Nord | x | 25.000,00 € | |
Böckelse | Ort | Auf dem Berg | West | Gem. |
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| 15.000,00 € | |
Warmse | Warmse | Beim Hause | Ost | Gem. |
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| 15.000,00 € | |
2 0 2 0 | Ahnsen | Okerring | Müdener Str. L299 | West | Land |
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| 18.000,00 € |
Ahnsen | Okerring | Müdener Str. L299 | Ost | Land |
| x | 25.000,00 € | |
Ahnsen | Denkmal | Uetzer Str. B188 | Süd | Bund |
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| 23.000,00 € | |
Ahnsen | Denkmal | Uetzer Str. B188 | Nord | Bund |
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| 23.000,00 € | |
Ahnsen | Gasth.Eichhörn. | Uetzer Str. B188 | Süd | Bund |
| x | 30.000,00 € | |
Ahnsen | Gasth.Eichhörn. | Uetzer Str. B188 | Nord | Bund |
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| 18.000,00 € | |
Ohof | Eltzer Straße | Eltzer Straße | Süd | Gem. |
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| 20.000,00 € | |
2 0 2 1 | Ohof | Heidkamp | Bahnhofstr. L414 | Ost | Bund |
| x | 30.000,00 € |
Ohof | Heidkamp | Bahnhofstr. L414 | West | Bund |
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| 20.000,00 € | |
Seersh. | Zum Farmwinkel | Peiner Str. L414 | Ost | Bund |
| x | 25.000,00 € | |
Seersh. | Zum Farmwinkel | Peiner Str. L414 | West | Bund |
| x | 25.000,00 € | |
Meinersen | Maschhop | DalldorferStr. K46 | Ost | Kreis | Ri. Süd |
| 15.000,00 € | |
Meinersen | Maschhop | DalldorferStr. K46 | West | Kreis | Ri. Süd | x | 25.000,00 € | |
Ohof | Feuerwehrhaus | Schwarzer Weg | Süd | Gem. |
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| 15.000,00 € | |
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| 613.000,00€ |
Bauliche Notwendigkeiten
Die Haltepunkte sind erhöht mit sogenannten „Kasseler Bordanlagen“ (ermöglichen einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg aus dem Bus) auszustatten und für die Sehbehinderten sind taktile Bodenindikatoren – sogenannte Blindenleitplatten - zu verlegen.
Da die Nahverkehrsbetriebe zunehmend Gelenkbusse einsetzen, beträgt die Aufstelllänge 18 m (Kasseler Bordanlage) plus jeweils 2 m Übergangsbereiche (vorne und hinten), um an die vorhandenen Gegebenheiten anzuschließen. Von diesen Regelmaßen ist – soweit es die örtlichen Verhältnisse auch zulassen - nicht abzuweichen und die Anlagen sind entsprechend zu errichten. Abweichungen an einzelnen Haltepunkten werden nachfolgend erwähnt.
Vorgenannte Vorgaben haben noch einen sicherheitsrelevanten Aspekt und technisch bedingten Hintergrund. Die Türen der Busse – mit Ausnahme der vorderen Eingangstür - sind nicht einzeln ansteuerbar. Das heißt, sobald ein Fahrgast das Öffnen der Tür beim Fahrer durch Tastendruck anfordert und dieser die Freigabe erteilt, öffnen alle hinteren Türen gleichzeitig. Sollte nunmehr eine verkürzte bauliche Anlage vorhanden sein und dieses erkennt ein ortsunkundiger Fahrgast nicht rechtzeitig, so würde ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei einem hinteren Ausstieg, insbesondere bei gehbehinderten Fahrgästen, bestehen.
Soweit örtlich bedingt die Herstellung einer Busaufstellfläche in der vorgenannten Länge nicht möglich ist, müssen behinderte Fahrgäste auch zum Ausstieg ausschließlich die vordere Tür benutzen. Das sollte die absolute Ausnahme sein, eventuell sollte oder muss ein neuer Standort für die Bushaltestelle gefunden werden.
Grundsätzlich werden zunehmend Haltebuchten zu Haltstellenkaps umgebaut, weil es durch die Fahrtrichtungsänderung bei Einfahrt in eine Haltebucht für die Fahrgäste weniger komfortabel und sicherer ist. (Das Haltestellenkap ist eine Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel, deren Rand bis an den durchgehenden Fahrstreifen des Straßenverkehrs vorgezogen ist.) Außerdem sind die Standzeiten/Haltezeiten der Busse so gering, dass auch keine nennenswerte verkehrliche Beeinträchtigung eintritt. Eine Ausnahme kann es bei Bundes– und Landesstraßen geben, hier bleiben u. U. aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Haltebuchten bestehen.
An einigen Bushaltestellen sind bereits Buswartehäuschen vorhanden, entweder aus Fertigteilen oder es handelt sich um Holz- bzw. Fachwerkhäuschen. Bei einigen Haltestellen ist vorgesehen das alte Buswartehäuschen gegen ein neues auszutauschen. An einigen Haltestellen, wo noch kein Häuschen steht, ist vorgesehen ein Wartehäuschen aufzustellen. Je nach Fahrgästen gibt es 2 Größen: Länge 4,46 m und Breite 1,43 m oder 0,71 m oder Länge 3,03 m und Breite 0,71 m; die Häuschen habe eine Höhe von 2,34 m. Die größere Wartehalle würde ca. 10.000,00 € und die kleinere 9.000,00 € kosten. Die reine Herstellung der Befestigung der Bushaltestelle (22,0 x 1,5 m²) einschließlich des taktilen Leitsystems würde ca. 15.000,00 € kosten. Das Zurückbauen der Bushaltestellen und Umwandlung in eine Kaphaltestelle würde ca. 5.000,00 € kosten.
Möglichkeiten der Förderung
Die Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover fördert die bauliche Umgestaltung von vorhandenen Bushaltestellen. Es können sogenannte Sammelanträge für Grunderneuerungen gestellt werden, bei welchen höchstens acht Einzelmaßnahmen in einen Antrag zusammengefasst werden können. Dabei darf jede Haltestelle eine Kostenobergrenze von 35.000,00 € nicht überschreiten. Die Fördersumme beträgt derzeit 75 % der Bauausgaben incl. max. 10% für externe Planungsleistungen. Anträge, welche eine Zuwendungssumme von weniger als 25.000,00 € erreichen, werden nicht entgegen genommen (Bagatellgrenze).
Für den Realisierungszeitraum 2018-2021 sind Förderanträge für die Haltestellen jeweils bis zum 31.05. eines jeden Jahres zu stellen. Der Antrag für die Umsetzung im Jahr 2018 muss bis zum 31.05.2017 eingereicht werden.
Da nunmehr die gesetzliche Grundlage besteht, ist fest davon auszugehen, dass andere Gebietseinheiten gleichfalls Förderanträge stellen werden. Inwieweit der Zuwendungsgeber zukünftig auch alle eingehenden Anträge mit einer Förderzusage beantworten wird, bleibt abzuwarten!
Derzeit wird noch eine zusätzliche Förderung durch den Zweckverband Großraum Braunschweig geprüft. Hier werden nähere Informationen Anfang April 2017 erwartet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Realisierung der Maßnahmen entstehen Auszahlungen in Höhe 613.000,00 €, welche in den Finanzhaushalten der Jahre 2018 bis 2021 unter der Kostenstelle 5410000 zu veranschlagen sind.
Es sind Einzahlungen aus ÖPNV Fördermitteln in Höhe von 459.750,00 € zu erwarten.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 24.520,00 € (613.000,00 €/25 Jahre) darzustellen. Gleichzeitig sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens (Zuschüsse) in Höhe von jährlich 19.190,00 € zu erwarten.
Anlage/n:
keine
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