Vorlage - MEI/2013/146-02
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Beschlussvorschlag:
1. Die Fußgängerbrücken in Meinersen über den Okermühlengraben und die Oker werden
im Jahr 2017 saniert, wobei der Belag aus glasfaserverstärkten Kunststoffbohlen / Loch-
blechen hergestellt wird.
2. Das Ingenieurbüro Andreas Hahn, 30900 Wedemark, wird im Rahmen eines entsprechen-
den Ingenieurvertrages mit der Maßnahme beauftragt.
Sachverhalt:
Bei den beiden Fußgängerbrücken handelt es sich um sogenannte Dreifeldbauwerke, die als Stahlfachwerkträger aus verzinkten Walzprofilen im Jahr 1991 hergestellt worden sind. Der Belag besteht aus Eichenbohlen. Bei der letzten Brückenhauptuntersuchung am 23.06.2015 wurde festgestellt, dass es erhebliche Korrosionsschäden an der Überbaukonstruktion und auch an der Verstrebung des Fachwerkes gibt.
Am 12.10.2016 mussten die Brücken aus Gründen der Verkehrssicherheit - Bohlen waren eingebrochen - gesperrt werden. Eine darauf durch das Ingenieurbüro Hahn durchgeführte zusätzliche Prüfung am 23.10.2016 ergab folgendes Bild:
● Bei 46,2 % der Bohlen ist die Oberfläche vermodert.
● Bei 42,8 % der Bohlen hat bereits eine Fäulnisbildung eingesetzt.
● 7 % der Bohlen sind durch eine verstärkte Fäulnisbildung bereits zerstört.
● 9,6 % der Bohlen wurden in den letzten 5 Jahren bereits ausgetauscht.
Aufgrund dieses Ergebnisses hat der Kommunale Schadenausgleich (KSA) Hannover mit Schreiben vom 11.11.2016 die Brücken als nicht mehr verkehrssicher eingestuft und die Sperrung der Brücken als richtige Sofortmaßnahme bestätigt.
Das Sanierungskonzept sieht folgende Vorgehensweise vor:
● Baustelleneinrichtung etc., mit minimaler technischer Bearbeitung
● Gerüste errichten mit punktueller Einhausung
● Bohlenbelag aufnehmen
● Für die Untergurte und Querträger den vollen Korrosionsschutz herstellen
● Die gesamte Stahlkonstruktion vorbereiten, um eine Deckbeschichtung aufzubringen
● Konstruktion für die Aufnahme der glasfaserverstärkten Kunststoffbohlen / bzw.
Lochbleche herstellen
● Belag aus glasfaserverstärktem Kunststoff / Lochblechen herstellen
● Reinigen der Gesamtkonstruktion mittels Wasserstrahlen
● Ob auf die Erhöhung des Geländers auf 1,30 m Höhe (für Radfahrer) verzichtet
werden kann, wird noch geprüft. In diesem Fall müsste dann ein Schild „Radfahrer
absteigen“ aufgestellt werden.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme mit glasfaserverstärkten Kunststoffbohlen werden ca. 175.000,00 € benötigt. Dabei entfallen 161.000,00 € auf die Baukosten und 14.000,00 € auf die Ingenieurleistungen. Sollten Lochbleche zur Anwendung kommen, reduzieren sich die Kosten um 25.000,00 € auf 150.000,00 €. Hier entfallen ca. 137.000,00 € auf die Baukosten und 13.000,00 € auf die Ingenieurleistungen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 175.000,00 € bzw. 150.000,00 €. Für das Jahr 2017 stehen im Ergebnishaushalt Haushaltsmittel in Höhe von 110.000,00 € zur Verfügung. Im Finanzhaushalt stehen unter der Nr. I041754105 Mittel in Höhe von 450.000,00 € zur Verfügung.
Für unterlassene Instandhaltungen wurde Ende 2012 eine Sonderabschreibung in Höhe von 216.000,00 € vorgenommen. Dadurch reduzierten sich die Abschreibungen für die Restnutzungsdauer. Durch die Nachholung der Instandsetzung und die damit verbundene Zuschreibung bei den Brücken, befinden sich die Abschreibungen nach der Maßnahme auf dem Niveau, wie vor der Sonderabschreibung. D. h. zum Zeitpunkt 2017 haben die Brücken noch eine Restnutzung von 55 Jahren und einen Restwert von 126.544,75 €. Somit sind bei einer Restnutzungsdauer von 55 Jahren für die Investition über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 2.300,80 € vorzusehen.
Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 500,00 € einzuplanen.
Anlage/n:
Kostenberechnungen Ing.-Büro Hahn
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