Vorlage - SGM/2017/078-01  

Betreff: Förderung der Kindertagespflege;
hier: Aktueller Sachstand
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:50-51 13 40Bezüglich:
SGM/2017/078
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Anhörung
15.11.2017 
3. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration zur Kenntnis genommen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
07.12.2017 
8. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt:

 

Am 20.06.2017 wurde vom Samtgemeinderat beschlossen, in Abstimmung mit den Kindertagespflegepersonen (KTPP) Bedarfe zu ermitteln, aus denen verschiedene niederschwellige Förderungsmöglichkeinen entwickelt und umgesetzt werden (vgl. Vorlage Nr. SGM/2017/078). Dazu wurden 50.000 € in den Haushalt 2017 aufgenommen.

 

Beim diesjährigen Gedankenaustausch mit den KTPP und der SG wurden folgende Ideen entwickelt: z. B. Zuschuss Krippenwagen, jährlicher Ausstattungszuschuss, Öffentlichkeitsarbeit/Werbeflyer, Renovierungspauschale und Gründungszuschuss.

 

Alle gesammelten Bedarfe wurden dem Landkreis als zustänidger Träger der Jugenhilfe übermittelt. Die Antwort steht noch aus.

 

Besondere Problematik zum Thema KTP:

Bei einer gesonderten Förderung durch die Samtgemeinde Meinersen sind folgende Punkte zu berücksichtigen, da die originäre Zuständigkeit für KTP des Landkreises Gifhorn liegt:

 

- Im Stundenlohn der KTP ist bereits eine Sachkostenpauschale eingerechnet.

 

-Über die RAT-Förderrichtlinie* sind bereits Investitionszuschüsse für Sachausgaben möglich (Mindestausgaben 2.778 € pro Platz).

* Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren

 

- Am 04.09.2017 fand in Gifhorn der Fachtag „Kinderbetreuung im Landkreis Gifhorn“ statt. Zum Thema „Kindertagespflege“ wurden nachfolgend dargestellte Schwerpunkte erarbeitet. Der Landkreis Gifhorn beabsichtigt, aus diesen Anregungen ein Konzept zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege zu konzipieren.             

 

Gesetzesänderungen

  • Einheitliche bundesweite Regelungen
  • Wahlmöglichkeit für Eltern mit Kindern ab 3 Jahren
  • Betreuungszeit dem Kita-Jahr anpassen
  • Grundabsicherung der KTP
  • Durchgängige zuverlässige Bezahlung
  • Lohnfortzahlung im Vertretungsfall

Finanzen

  • Finanzieller Ausgleich, wenn Mindestlohn nicht erreicht wird
  • Existenzsicherung durch Festanstellung
  • Fördermittel für Spielmaterial

Kooperation/Austausch

  • Netzwerkarbeit
  • Aufbau von Fahrdienststrukturen
  • Fachlicher Austausch

Vertretungsregelung

  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung
  • Vertretungspool auf  LK-Ebene

Werbung

  • Anwerbung neuer KTP durch Fachleute
  • Beratung über Existenzgründung
  • Werbung für KTP und Eltern

 

 

Die in der Tabelle genannten Ergebnisse des Fachtages sollen im Frühjahr 2018 in einer Arbeitsgruppe auf Landkreisebene weiter bearbeitet werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


Anlage/n:

 

Keine

Stammbaum:
SGM/2017/078   Förderung der Kindertagespflege   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2017/078-01   Förderung der Kindertagespflege; hier: Aktueller Sachstand   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Mitteilungsvorlage
SGM/2017/078-02   Förderung der Kindertagespflege   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2017/078-03   Förderung der Kindertagespflege - Errichtung eines Tagespflegestützpunktes; Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen im Samtgemeinderat Meinersen vom 23.11.2018   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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