Vorlage - SGM/2017/078-02  

Betreff: Förderung der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2017/078
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
08.05.2018 
4. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.06.2018 
11. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

a) Die Kindertagespflegepersonen erhalten einen jährlichen Zuschuss zur Qualitätssicherung und -entwicklung in Höhe von 100 € pro Betreuungsvertrag. Die Haushaltsmittel von 12.500 € für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 sind aufzunehmen.

 

Der Zuschuss wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass dadurch keine Kürzungen der Landkreisförderung erfolgen.

 

b) Es wird eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Vertretungsstützpunktes für die Kindertagespflege in der Samtgemeinde Meinersen gebildet. Das Konzept soll anschließend der Politik vorgestellt werden.

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Sachverhalt:

 

Zu a) Bezuschussung:

 

Den Kindertagespflegepersonen soll ein jährlicher Zuschuss in Form eines "Beitrages zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Kindertagespflege in der Samtgemeinde Meinersen" gewährt werden. D. h. jede Kindertagespflegeperson erhält pro Betreuungsvertrag und pro Jahr zu den Stichtagen 01. März und 01. Oktober (Durchschnittliche Anzahl der Betreuungsverträge) einen Zuschuss in Höhe von 100 €.

 

Das ergibt folgende Beispielrechnung mit Sachstand 01.03.2018:

 

86 genehmigte Plätze = 86 Betreuungsverträge x 100 € = 8.600 € Gesamtzuschuss 2018.

Zur Finanzierung stehen Haushaltsmittel aus dem Jahr 2017 in Höhe von 50.000 € zur Verfügung.

 

Das Projekt "Förderung der Kindertagespflege in der Samtgemeinde Meinersen" sollte vorerst zeitlich auf 4 Jahre begrenzt werden. Dadurch würden 12.500 € pro Jahr für Fördermaßnahmen, die eine mögliche Steigerung der Betreuungsplätze bzw. des Zuschussbedarfes beinhalten mit berücksichtigt.

 

Bei dem Zuschuss pro Jahr/pro Kind handelt es sich um eine ergänzende Förderung zur Finanzierung der Kindertagespflege durch den Landkreises Gifhorn. Der Zuschuss wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass dadurch keine Kürzungen der Landkreisförderung erfolgen.

Die förderfähigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Samtgemeinde Meinersen wurden mit dem Landkreis Gifhorn und dem Deutschen Roten Kreuz wie folgt definiert:

 

         Zeitaufwand für die Teilnahme an Qualitätszirkeln

         Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit

         Zusätzliche Aufwendungen für die Qualitätsentwicklung

 

Zum Ende der Laufzeit wird evaluiert, ob die Maßnahmen zum gewünschten Erfolg geführt haben. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Betreuungsplätze stabil zu halten bzw. auszubauen. Die Bezuschussung pro Betreuungsvertrag stellt sicher, dass nur aktive Kindertagespflegepersonen entsprechend des Betreuungsaufwandes gefördert werden.

 

Zu b) Arbeitsgruppe zur Gründung eines Vertretungsstützpunktes

 

Bei einem Vertretungsstützpunkt werden Räumlichkeiten für eine oder mehrere Vertretungskräfte für die Kindertagespflege bereitgestellt. Hier können Kinder von den Kindertagespflegepersonen vorübergehend betreut werden, die krank, im Urlaub oder aus sonstigem Grund abwesend sind und die nicht anderweitig betreut werden können.

 

In einer Arbeitsgruppe mit Politik (Ausschussvorsitzende FSSI) und Verwaltung der Samtgemeinde Meinersen, Vertretern des Landkreises sowie dem DRK soll ein Vertretungsstützpunktprojekt für die Samtgemeinde Meinersen entwickelt werden.

 

Die Beantragung von Fördermitteln für das Vertretungsstützpunktprojekt wird gemeinsam mit dem DRK Gifhorn geprüft. Ebenso die Mitfinanzierung des Landkreises Gifhorn als zuständigem Träger der Kindertagespflege.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Zuschuss 2018 wird aus dem Haushaltsrest aus 2017 gezahlt. Es werden zum Haushalt 2019 - 2021 jeweils 12.500 € pro Jahr angemeldet. Aus den Haushaltsmitteln werden auch die Kosten für die Umsetzung des SGR-Beschlusses vom 20.06.2017 (siehe Beschlussvorlage Nr. SGM/2017/078) erstattet.

 

Für die Entwicklung eines Vertretungsstützpunktprojektes entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen. Mögliche Kosten für eine Prozessbegleitung können aus den bestehenden Haushaltsmitteln in 2017 gedeckt werden.

 

Der Haushaltsrest aus 2017 in Höhe von 50.000 € kann nicht erneut in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden.

 

 

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Anlage/n:

Keine

Stammbaum:
SGM/2017/078   Förderung der Kindertagespflege   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2017/078-01   Förderung der Kindertagespflege; hier: Aktueller Sachstand   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Mitteilungsvorlage
SGM/2017/078-02   Förderung der Kindertagespflege   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2017/078-03   Förderung der Kindertagespflege - Errichtung eines Tagespflegestützpunktes; Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen im Samtgemeinderat Meinersen vom 23.11.2018   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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