Vorlage - SGM/2020/357  

Betreff: Umsetzung von Maßnahmen aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen - Digitalpakt-
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
28.04.2020 
25. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zur Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem DigitalPakt werden Mittel in Höhe von 150.000 € außerplanmäßig für das Haushaltsjahr 2020 investiv zur Verfügung gestellt.

 

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Sachverhalt:

 

Durch den DigitalPakt Schule ist es in Niedersachsen jetzt möglich, die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel zu beantragen. Antragsberechtigt ist die Samtgemeinde Meinersen als Träger von kommunalen öffentlich bildenden Schulen. Die Medienbildung hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler auf ein Leben in einer digitalisierten Welt vorzubereiten. Die zentrale Voraussetzung für eine Förderung ist die Erstellung des Medienbildungskonzeptes durch die Schulen sowie eines Medienentwicklungsplanes durch den Schulträger. Dem Schulträger steht ein Sockelbetrag von 30.000 € für jede Schule zu. Dieser Betrag muss in die jeweilige Schule investiert werden. Zusätzlich steht jedem Schulträger ein sogenannter pro Kopfbetrag zu. Dieser kann im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen eigenverantwortlich vom Schulträger eingesetzt werden.

 

Die Samtgemeinde Meinersen erhält laut Anlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen eine Fördersumme in Höhe von 651.737 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Sockelbetrag in Höhe von 180.000 € (30.000 € pro Schule) sowie dem Pro-Kopfbetrag in Höhe von insgesamt 471.737 €. Die Fördermittel sind vorrangig für Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in den Schulen sowie für die Einrichtung von schulischem WLAN zu verwenden. Ebenso förderfähig sind der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lern-Infrastrukturen, Anzeige– und Interaktionsgeräte zum pädagogischen Betrieb in der Schule sowie digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung. Nachrangig können mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks) gefördert werden. Hierzu muss die Schule allerdings über die o. g. notwendigen Infrastrukturen verfügen (zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bestätigt werden, dass keine weiteren Investitionen gem. 2.1 bis 2.5 der Richtlinie erforderlich sind). Die Gesamtkosten dieser Endgeräte dürfen pro Schule 25.000 € nicht überschreiten. In dem Förderzeitraum bis 16.05.2023 spielen Zeitpunkt und Anzahl der Anträge keine Rolle. Bis zur maximalen Fördersumme können Schulträger mehrfach Anträge stellen.

 

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“, RdErl. d. MK v. 08.08.201907.08.2024 – VORIS 22410, bezüglich der Förderung von mobilen Endgeräten neu geregelt. Die bisher geltende Nachrangigkeit für die Beschaffung von mobilen Endgeräten wird damit vorübergehend außer Kraft gesetzt. Schulträger können bei Bedarf ab sofort die (weiterhin!) einmalig bis maximal 25.000 Euro pro Schule zur Verfügung stehenden Mittel für die Beschaffung von Tablets dafür verwenden, um entsprechende Endgeräte zu beschaffen. Als Begründung der pädagogischen Anforderungen nach Nr. 2.6. b) kann der ortsflexible Einsatz der mobilen Endgeräte angegeben werden. Wesentliches Kriterium ist die Antragstellung, die während der Zeit der Corona-bedingten Schulschließungen erfolgen muss, sonst ist die Förderung nach den Regelungen des ergänzenden Erlasses ggf. nicht möglich.

 

Um allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am „Lernen zuhause“ zu ermöglichen, wurde die o.g. Richtlinie dahingehend geändert, dass Beschaffungen von Endgeräten durch die Schulträger kurzfristig erfolgen können. Damit ist nicht gemeint, dass die Schulträger jedem Schüler bzw. jeder Schülerin ein Tablet zur Verfügung stellen sollen. Vielmehr geht es darum, in den Fällen, in denen zu Hause kein Tablet, Laptop, Rechner, passendes Handy etc. vorhanden ist, um an die jeweiligen Aufgaben zu kommen, leihweise ein Gerät durch den Schulträger zur Verfügung zu stellen. Das Risiko liegt beim Schulträger, da die Nutzung der Geräte durch Schülerinnen und Schüler im häuslichen Bereich nicht versichert ist. Sollte ein Gerät zu Schaden kommen, wird der Schaden dem Schulträger nicht ersetzt. Mögliche Maßnahmen werden aktuell mit den Schulen abgestimmt.

 

Es ist jedoch gerade in der aktuellen Situation wichtig, unabhängig von der ausgeführten Änderung der Richtlinie, die Digitalisierung voranzutreiben. Als die zentrale Grundvoraussetzung hat die Samtgemeinde Meinersen bereits im letzten Jahr den Auftrag für die technische Infrastruktur zur WLAN-Ausstattung in Auftrag gegeben. In der 15. Kalenderwoche wurde die WLAN-Versorgung an den vier Grundschulen durch den IT-Verbund des Landkreises Gifhorn durchgeführt. Die Haupt- und Realschule wurde bereits im Oktober 2019 mit WLAN versorgt und konnte an das Glasfasernetz angeschlossen werden.

 

Zusätzlich wurde den Schulen der Zugriff auf eine Kommunikationsplattform ermöglicht, um auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Der Anbieter I-Serv stellt den Schulen die Dienstleistung zunächst kostenlos zur Verfügung. Diese Plattform wurde nach einer Informationsveranstaltung der Samtgemeinde Meinersen mit mehreren Anbietern von den Grundschulen ausgewählt. Die Erstellung der pädagogischen Medienentwicklungskonzepte in den Schulen, die in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Medienberater des Landes entwickelt werden, ist bereits gut fortgeschritten. Die Samtgemeinde Meinersen wird danach die Konzepte in einem Medienentwicklungsplan für die Samtgemeinde Meinersen zusammenführen. Insbesondere die technische Umsetzung und die finanziellen Auswirkungen sind hier zu ergänzen.

 

Letztlich ist jedoch festzuhalten, dass die nachhaltige Umsetzung nur gelingen kann, wenn die IT-Gesellschaft, die Schulen und die Samtgemeinde als Schulträger weiterhin eng zusammenarbeiten. In den gemeinsamen Treffen und Arbeitsgruppen wurde festgestellt, dass bereits im Vorgriff auf den Medienentwicklungsplan erste Maßnahmen umgesetzt werden sollten, damit notwendige Erfahrungen gesammelt werden können. Eine schrittweise Umsetzung ist lt. Richtlinie möglich, da mehrfach Anträge gestellt werden können.

 

Um in der Umsetzung des DigitalPaktes handlungsfähig zu sein, ist im Vorgriff auf die zu erarbeitenden Medienbildungskonzepte der Schulen sowie des Medienentwicklungsplanes der Samtgemeinde Meinersen die Aufnahme von Mitteln in den Haushalt 2020 erforderlich. Als vorläufige Berechnungsgrundlage werden 25.000 € pro Schule zugrunde gelegt (= 150.000 €).  Die Mittel, die der Samtgemeinde Meinersen insgesamt aus dem DigitalPakt zur Verfügung stehen, betragen 651.737 €. Diese Mittel werden nach weiterem Fortschreiten der Umsetzung in die kommenden Haushalte aufgenommen.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Digitalpakt werden außerplanmäßig 150.000 € in den Haushalt 2020 investiv zur I-Nr. 01 2024301 "Digitalpakt" zur Verfügung gestellt. Entsprechende Auszahlungen entstehen in der jeweiligen Umsetzung der Maßnahmen.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben ist über die Zuwendungen aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen" in entsprechender Höhe gewährleistet.

 

Der Abschreibungsaufwand für diese Maßnahme beträgt ca. 50.000 € pro Jahr über 3 Jahre.

 

Dagegen stehen allerdings die Sonderpostenauflösungserträge aus den Fördermitteln in gleicher Höhe, so dass diese Maßnahme ergebnisneutral ist.

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 

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Anlage/n:

Keine

Stammbaum:
SGM/2020/357   Umsetzung von Maßnahmen aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen - Digitalpakt-   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/357-01   Umsetzung von Maßnahmen aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen - Digitalpakt-   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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