Vorlage - MUE/2019/225-02  

Betreff: Errichtung eines Skateplatzes;
Festlegung einer Ausführungsvariante
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MUE/2019/225
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
18.03.2021 
24. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Entwurfsvarianten mit Kostenberechnungen  

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Beschlussvorschlag:

 

a) Die Skaterbahn wird in der Variante ____ umgesetzt. Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von __________€ werden in den Haushalt 2022 aufgenommen. Für die Durchführung der Leistungsphasen 4-9 wird ein Planungsbüro beauftragt.

 

b) Durch die Verwaltung werden mögliche Fördermittel geprüft und ggf. beantragt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Am 22.06.2020 fand auf dem Gelände der ehemaligen Skaterbahn eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten statt. Anwohner*innen stehen dem Projekt grundsätzlich positiv entgegen, wünschen sich jedoch eine ruhige, schallabsorbierende Anlage sowie Schutzwände bzw. Büsche, um Lärmbelästigungen auszuschließen. Zudem sollen Öffnungszeiten für die Skaterbahn eingerichtet werden, um nächtliche Ruhestörungen zu vermeiden.

 

Auch der Schützenverein stimmt dem Vorhaben zur Errichtung einer Skaterbahn zu, wenn er schriftlich bestätigt bekommt, dass im Gegenzug künftig während des Schützenfestes die Bahnhofstraße gesperrt wird, damit dort die Schausteller untergebracht werden können.

 

Das Architekturbüro für Skateparks und Bewegungsräume ‚SKATESHAPES‘ aus Kiel bekam den Auftrag für die Konzeptentwicklung und Kostenplanung.

Der geplante Workshop fand am 18.02.2021 statt, musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie mehrfach verschoben und letztlich mit einem sehr kleinen Teilnehmerkreis durchgeführt werden.

Bei dem Workshop verschaffte sich der Planer einen genauen Überblick über das zu bebauende Gelände und fragte noch einmal die konkreten Wünsche der Beteiligten ab.

Das Planungsbüro stellte unterschiedliche Bauprojekte anderer Kommunen und Städte vor. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, unabhängig von der Art der Bauweise, für den Bau einer Skaterbahn Kosten von mindestens 150.000€ entstehen werden. Darunter lässt sich keine ordnungsgemäße Skaterbahn realisieren.

In modernen, individuell gestalteten Skateparks aus Ortbeton steckt eine Menge Handarbeit. Die Bauweise ist trotzdem nicht unbedingt teurer als mobile Hindernisse aus Beton. Die Investition in Ortbeton-Skateparks ist aufgrund der geringen Wartungskosten und der hohen Anziehungskraft deutlich nachhaltiger. Bei mobilen Bauweisen entstehen zudem deutlich höhere Lärmimmissionen aufgrund von Auffahrtsblechen und Hohlkörpern in den Rampen. 

 

 

Somit wären auch keine bündigen Rampen-Übergänge möglich, wodurch deutlich schlechtere Rolleigenschaften bestehen. Das Planungsbüro gibt außerdem zu bedenken, dass es zu hohen Instandhaltungskosten und Lagerkosten bei Räumung der Fläche kommt und davon auszugehen ist, dass bei jedem Umzug insbesondere die Auffahrten schnell kaputtgehen.

 

 

Vorstellung von drei massiven Bauvarianten:

 

Variante I

 

  • Vorhandene Fläche wird nicht ausgenutzt
  • Lediglich einfache Basishindernisse / nichts für Fortgeschrittene
  • Keine Berücksichtigung der empfohlenen Oberflächenversiegelung

 

    Gesamtkosten: 149.476,53€

 

Variante II

 

  • Vorhandene Fläche wird ausgenutzt
  • Lediglich leichte, einfach gehaltene Basishindernisse / kaum etwas für Fortgeschrittene

 

    Gesamtkosten: 199.183,22€

 

Variante III

 

  • Ausgiebige Berücksichtigung von Anfängern und Fortgeschrittenen
  • Ermöglichung der Aneinanderreihung von mindestens 2 Tricks
  • Geringfügige Verlängerung der Grundfläche um ca. 4 Meter

 

    Gesamtkosten: 284.825,76€

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Finanzhaushalt wird durch die Umsetzung der Variante I mit 149.476,53€ / der Variante II mit 199.183,22€ / der Variante III mit 284.825,76€ belastet.

 

Derzeit stehen für das Projekt bereits 60.000,00€ im Haushalt zur Verfügung, abzüglich der entstehenden Planungskosten (Leistungsphasen 1-3).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Je nach Fördermöglichkeiten und einer eventuellen Bewilligung von Fördermitteln kann die Belastung reduziert werden.

 

In den Folgejahren wird der Ergebnishaushalt, bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren, bei Variante I mit 5.979,00 / bei Variante II mit 7.967,00€ / bei Variante III mit 11.393,00€ Abschreibungen belastet.

 

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Anlage/n:

Entwurfsvarianten mit Kostenberechnungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurfsvarianten mit Kostenberechnungen (963 KB)      
Stammbaum:
MUE/2019/225   Errichtung eines Skateplatzes   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MUE/2019/225-01   Errichtung eines Skateplatzes   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
MUE/2019/225-02   Errichtung eines Skateplatzes; Festlegung einer Ausführungsvariante   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
MUE/2019/225-03   Errichtung eines Skateplatzes; hier: Umsetzung der Maßnahme (Objektbeschluss)   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
MUE/2019/225-04   Errichtung eines Skateplatzes; hier: Beschluss nach aktualisierter Planung   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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