Vorlage - MUE/2019/225-03
|
|
Beschlussvorschlag:
Die oben genannte Maßnahme „Errichtung eines Skateplatzes“ wird in der Ausführungs-variante 4 umgesetzt.
Sachverhalt:
Der Skateplatz wird in der Variante 4 ausgeführt. Diese Variante ist eine Weiterentwicklung der Variante 1. Der Entwurf ist auf Wunsch der Jugendlichen in der letzten Planungssitzung mit dem Rat der Gemeinde Müden (Aller) und den Jugendlichen entstanden. Angepasst an die örtlichen Gegebenheiten und den finanziellen Rahmen ist die Planung etwas kleiner aber dafür attraktiver geworden.
Mit Beschluss vom 18.03.2019 wurden insgesamt 150.000 Euro für die Wiederrichtung des Skateplatzes in den Haushalt 2022 aufgenommen.
Die Umsetzung der Maßnahme war an eine Förderzusage gebunden. Die Gemeinde hat einen Förderantrag beim Landkreis Gifhorn über die Sportstättenförderung gestellt. Dieser Antrag wurde am 10.03.2022 mit einer Fördersumme in Höhe von 44.971,48 Euro bewilligt.
Weiterhin steht eine zweckgebundene Spende in Höhe von 15.000 Euro der FF Res Immobilien GmbH ebenfalls zur Verfügung. Eine zusätzliche Fördersumme könnte über das Aktionsprogramm „Startklar für die Zukunft“ eingeworben werden. Die Antragstellung bei diesem Programm kann jedoch nur über den Landkreis Gifhorn erfolgen.
Hinsichtlich der gegenwärtigen Schwankungen der Baustoffpreise wurde Kontakt mit dem ausführenden Planungsbüro aufgenommen. Dieses ist optimistisch, dass die Umsetzung der Maßnahme unter den derzeitigen Gegebenheiten im Kostenrahmen bleiben kann.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Der Finanzhaushalt wird durch die Umsetzung der Variante 4 (Ergänzung der Variante I) mit 149.476,53 € belastet.
Derzeit stehen für das Projekt insgesamt 150.000,00 € (I-Nr. I052036601) im Haushalt 2022 zur Verfügung,
Das finanzielle Gesamtvolumen reduziert sich um 44.971,48 €, die als Fördermittel für diese Maßnahme bewilligt wurden.
Weiterhin kann eine zweckgebundene Spende in Höhe von 15.000, 00 € in Abzug gebracht werden.
In den Folgejahren wird der Ergebnishaushalt, bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren, bei Variante 4 mit 6.000,00 € Abschreibungen belastet.
Lärmschutzmaßfunktionen, Sitzmöblierung mit Überdachung oder Beleuchtung sind nicht Bestandteil dieser Finanzierung
Anlage/n:
Entwurfsvarianten mit entsprechenden Kostenberechnungen des Planungsbüros
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurfsvarianten mit Kostenberechnungen (1265 KB) | ||||
2 | Aktuelle Variante 4 (110 KB) |
|